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Die Antworten der anderen User sind schon wirklich richtig. Laut aktueller Düsseldorfer Tabelle 2012 gibt es folgenden Selbstbehalt:
− Unterhaltspflicht gegenüber Kinder bis 21 Jahre, die im Haushalt eines Elternteils leben und eine allgemeine Schulbildung absolvieren, sofern der Unterhaltspflichtige nicht erwerbstätig ist: 770 Euro Selbstbehalt
− Unterhaltspflicht gegenüber anderen volljährigen Kindern: 1.150 Euro Selbstbehalt
Quelle: http://www.finanziert.net/fragen/frage/1135/Duesseldorfer-Tabelle-2012.html