Privatverkauf, Corona und § 477 BGB Beweislastumkehr?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich glaube, das meine Frage einige Interessiert, besonders im Privatkauf

§ 477 BGB Beweislastumkehr

Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

Nach diesen 6 Monaten muss ich, der Käufer beweisen, dass der Mangel schon vorlag und der Verkäufer Kenntnis von diesem Mangel hatte. Bei mir geht es um einen Wohnwagen, der auf einem Ganzjahresplatz auf einem Campingplatz steht.

Den Wohnwagen habe ich im Dezember 2019 gekauft. Zunächst mündlich später schriftlich. Warum ist kompliziert, bzw. der Verkäufer ist zur Vertragsunterzeichnung nicht erschienen usw.

Im Januar war auch noch alles in Ordnung. Erst später habe ich gemerkt, das bei Regen Wasser eindringt. Der Verkäufer muss das gewusst haben, da zwischen Rahmen und Flügel soviel Silikon aufgetragen wurde, dass wir im Juni mit 2 Mann und Werkzeug den Fensterflügel öffnen konnten. Wer schmiert soviel Silikon ins Fenster das man den Flügel nicht mehr öffnen kann, wenn alles dicht ist.

Die Folge, schwarzer Schimmel. Mein Anwalt sagt, ich müsse jetzt einen teuren Sachverständigen beauftragen und ob der beweisen kann, dass der Mangel schon vorher bekannt war, sei fraglich. Ich habe 2 Jahre nach einem solchen Platz gesucht und wollte mit 65 Jahren meinen Traum erfüllen. Jetzt Geld weg, Traum weg und Platzmiete 1.100 €/Jahr für einen Wohnwagen den ich nicht nutzen kann

Nun aber zu der allgemeinen Frage, die viele Verbraucher und eigentlich alle Juristen beschäftigen müssten?

Der Staat greift ja mit seinen Auflagen auch in die Gesetze, wie zb. in meinem Fall in die Fristen ein.

Ein halbes Jahr ist ja nicht lange, die beschlossenen Corona Einschränkungen dauern ja jetzt schon, mit kurzen Lockerrungen ca. 1 Jahr. Auch auf dem Campingplatz waren die Einschränkungen groß. Kontaktverbot, besondere Regeln beim Duschen und auf der Toilette, geschlossene Gaststätte, Lebensmitteleinkäufe in 10 km Entfernung usw.

Ich bin 65 Jahre alt und alleinstehend. Was soll ich in meinem Campingwagen alleine? Den ganzen Tag im Wohnwagen sitzen und Fernsehen? Das kann ich auch zu Hause.

Wenn der Staat solche Einschränkungen beschließt, die 1 vielleicht 2 Jahre dauern, muss der Gesetzgeber das in einigen Fällen auch bei den Fristen berücksichtigen.

Solche Fälle könnten auch zb. beim Autokauf auftreten.

Jemand kauft sich ein Auto fährt damit 2 Monate zur Arbeit und macht dann 4 – 5 Monate Homeoffice. Die 6 Monate sind um und der Käufer hat die Beweislast.

Das kann und darf doch nicht richtig sein.

Ich bin sicher das es noch andere Beispiele gibt. Alle Gegenstände die ich von privat gekauft habe, die ich aber an einem Ort aufbewahre den ich 3 - 4 Monate nicht nutzen oder aufsuchen kann und damit auch keine Mängel entdecken kann.

Ohne die Schutzverordnungen hätte ich den Mangel im März erkannt.

Bleibt gesund

Andreas

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Hallo Frommwood,

vielen Dank für die Antwort.

Aber bevor jetzt hier eine Diskussion beginnt die so nicht geplant war. Nochmal alles in Kurzform:

Ich habe die Gewährleistung richtig verstanden und weiss auch was versteckte Mängel, arglistige Täuschung usw. ist.

Hier geht es nur darum, dass es durch den Gesetzgeber einigen unmöglich gemacht wird in den ersten 6 Monaten den Mangel dem Verkäufer mitzuteilen.

Denn nur in den ersten 6 Monaten trägt der Verkäufer die Beweislast. Aber in den ersten 6 Monaten bestand die Corona Beschränkung, die ebenfalls der Gesetzgeber beschlossen hat.

Klar hat der Anwalt Recht, denn jetzt liegt im Grunde genommen unverschuldet die Beweislast bei mir.

Ich kann mir keinen Sachverständigen leisten.

Nochmal hier geht es um die Frage, ob der Gesetzgeber einerseits verhindert Fristen einzuhalten, andererseits aber die Gerichte ihre Urteile mit der Frist von nur 6 Monaten begründen kann.

Obwohl ich ja den Schaden bei 2 Campingplatz besuchen gar nicht verursachen kann, und auch keinen Grund dazu habe, denn ich war froh einen Wohnwagen mit festem Vorbau unweit von Köln gefunden zu haben.

Ich konnte und durfte die Frist ja aufgrund von Corona gar nicht einhalten und den Schaden innerhalb von 6 Monaten anzeigen. Außerdem bin ich 65 Jahre alt und gehöre mit zur Risikogruppe, da es um meine Gesundheit nicht gut bestellt ist. Das widerspricht sich doch und hat mit Gerechtigkeit nichts zu tun.

Bliebe noch die Möglichkeit, das Fenster so abzudichten das es ca. 2 Jahre dicht ist und verkaufen.

Eine Versiegelungsfuge ist eine Wartungsfuge. Das schreibt jeder der Fenster oder Sanitärräume versiegelt unter seine Rechnung. Viele kennen das auch vom Badezimmer her, da löst sich an der Badewanne und am Waschbecken mit der Zeit der Silikon.

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