Hallo, bei uns stellt sich aktuell genau die gleiche Frage- allerdings in umgekehrtem Fall. Ich arbeite in einem Minijob und erhalte insgesamt 495,04 EUR monatlich als Gehalt- davon 295,04 als Minijob Gehalt und 200 EUR als Übungsleiterpauschale.Wir haben im September 2018 Antrag auf Kinderzuschlag gestellt-nun rechnet die Familienkasse die 200 EUR Übungsleiterpauschale komplett heraus- somit haben wir am Ende dann noch einen ungedeckten Bedarf von 77 EUR, der Antrag wurde dahingehend dann abgelehnt.Es kann doch nicht angehen dass mir auf der einen Seite 200 EUR reales Einkommen dass ja auch für den Bedarf vorhanden und genutzt wird, vom zu berücksichtigendem Einkommen abgezogen werden- und dann am Ende behauptet wird dass zum Anspruch auf Kinderzuschlag noch 77 EUR fehlen? Kann mir da jemand was dazu sagen wie das in dem Fall gehandhabt werden sollte? Denn so würde ja die Lohnersatzleistung oder soziale Leistung zu unserem Nachteil rechnet bzw. nicht berechnet werden....

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