Hallo,
mein Sohn (10 Jahre) hat 2010 in Österreich einen Film gedreht, für die 16 Drehtage haben wir eine Gagenabrechnung erhalten abzgl. Ausländersteuer (ca. 20%). Da er bereits 2009 in Deutschland gedreht hat und wir hier die abgezogene Lohnsteuer ( + KS + Soli) 1:1 komplett zurückbekommen (Einkommenssteuererklärung 2009) hat, bin ich davon ausgegangen, dass dies für Österreich genauso gilt.
Jetzt haben wir die Unterlagen zu unserer Lohnsteuerhilfe gegeben, die uns sagte, dass wir die Steuer nicht zurückerhalten. Können Sie uns weiterhelfen, oder kann man hier tatsächlich nachträglich nichts mehr machen? Ich habe den Tipp bekommen, dass man sich für solche Projekte (zeitl. begrenzt) von den Steuern befreien lassen, dies muss aber vorher passieren? Wäre für evtl. neue Projekte interessant.
Über eine Nachricht würden wir uns sehr freuen. Vielen Dank