Da das Aldi Programm eigentlich eh nur von Privatpersonen für einfachere Steuererklärungen gebraucht wird, würde ich dir empfehlen, dass du die paar Daten lieber mit der Hand einträgst, anstatt lange nach einer Datenübergabe zu suchen. Denn oftmals wenn die Übernahme eh schon Schwierigkeiten verursacht, dann sind auch oftmals Abweichungen, die man nicht gleich sieht, drin. Tipp es einfach ein, dann ersparst du dir den Ärger. Natürlich ist es ein ärgerlicher Mehraufwand, der nicht sein muss, noch dazu, wenn man seine Steuererklärung eh nicht gerne macht.

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Wenn nachgewiesen werden kann, dass diese Fahrten tatsächlich getätigt wurden, dann natürlich. Der Nachweis wäre z.B. durch einen Dienstplan erbracht.

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Da müssen wohl erstmal die Sozialen Verhältnisse abgeklärt werden, um hier eine Aussage zu machen. Welche Bezüge hat deine Tochter, etc.Du hast aber mit Sicherheit Anspruch darauf, Auskunft darüber zu bekommen.

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AN und AG tragen wie bei "Normalbeschäftigten" je zur Hälfte die Beiträge in der Sozialvericherung (ausgenommen Zusatzversicherung/nur AN). Somit müsste sich der Auszahlungsbetrag zu deinen Gunsten verändert haben.

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Ob sich der halbe Kinderfreibetrag auswirkt ist ohnehin fraglich. Aber deine Dame hat recht. Dadurch das du keinen eigenen Hausstand mit deinem Kind hast, sondern ein eheähnliches Verhältnis, steht dir die Steuerklass 2 auch nicht mehr zu.

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Das FA will wirklich nur abklären, dass keine unversteuerten Einnahmen eingegangen sind. Erkläre es einfach so. Es ist ja auch wirklich toll, dass du dich nicht gleich immer arbeitslos gemeldet hast, aber wie hast du das dann mit dem Krankenversicherungsschutz gemacht? Es wurden dann ja keine Beiträge für dich abgeführt, oder? Hast du daran auch mal gedacht? Vielleicht solltest du dich beim (hoffentlich nicht) nächsten mal doch mal übers Arbeitlos melden informieren?

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Um bei deinem Mann mitversichert zu bleiben, darfst du, wie alfalfa schon sagt, nur € 375 als Freiberufler dazuverdienen. Dabei handelt es sich aber um den Gewinn, also abzüglich deiner steuerlich absetzbaren Ausgaben (Gewinn) und nicht nur um die Einnahmen. Aber du wirst dann wohl totzdem die Grenze überschreiten.

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Es macht in deinem Fall nur dann Sinn eine Erklärung abzugeben, wenn du auch Steuern (Lohnsteuer aus dem Lohn im Dezember) gezahlt hast. Wenn man den Lohn auf den ganzen Monat umrechnet, kann es durchaus sein, das Lohnsteuer angefallen ist, die du dir im Rahmen einer Steuererklärung zurückholen kannst. Andernfalls ist die Abgabe umsonst.

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Wieso möchtest du die Zuschläge absetzen? Du hast diese doch steuerfrei erhalten, was möchtest du dann steuerlich noch rausholen?

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Ja, genauso wie bei deiner vorherigen Weiterbildung.

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In wie fern sollte es billiger sein. Es ist mit Sicherheit dort besser aufgehoben und wird dann auch tatsächlich gefunden, als wenn es der Erblassen irgendwo privat aufbewahrt. Aber im Gegensatz zur Selbstaufbewahrung kostet die Hinterlegung beim Amtsgericht etwas. Geld das sich aber durchaus lohnt.

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Günstiger als jetzt werden die Zinsen wohl nicht werden und gerade deshalb sollte man sich den Zinssatz so lange wie möglich sichern. Man hat ja trotzdem oft nur eine Zinsbindungsdauer von 10 Jahren, d.h. man könnte den Vertrag nach 10 Jahren kündigen, wenn der Zins dann günstiger wäre. Ist zur zeit aber kaum vorstellbar.

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Eine Gewinnerzielungsabsicht sollte immer ersichtlich sein. Aber wenn ein Gewerbe am Anfang ist, dann darf der Anlauf schon zwei bis drei Jahre dauern. Woraus entstehen eigentlich ihre Verluste??? Handelt sie mit Puppen oder Repariert sie diese? Das wäre nämlich auch entscheidend. Wenn sie die Puppen nur einkauft, ohne weiterzuverkaufen und das über längere Zeit, dann ist hier natürlich keine Geweinnerzielungsabsicht zu erkennen.

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Eine Hausrat- und Gebäudeversicherung. Damit ist erst mal alles abgedeckt. Wenn man zusätzlich noch was versichern möchte liegt das im eigenen Ermessen.

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Richtig, die Krankenversicherung braucht er. Eine Haftpflichtversicherung wäre auch ratsam und alle anderen Versicherungen hängen ganz von seinem Umfeld und seiner persönlichen Situation ab (eigene Wohnung, etc.). Über eine Altersvorsorge sollte man mal bei zeiten nachdenken aber auch nichts überstürzt unterschreiben.

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Nein, da passiert nichts. Denn es heißt ja auch im Gesetzt: Die [...] Umsatzsteuer wird von Unternehmern [...] nicht erhoben, wenn der [...] Umsatz [...] im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Also alles im grünen Bereich. Ihr solltet evtl. nur mal überprüfen lassen. ob es auch die günstigere Variante ist, denn im Gegenzug dazu kann dein Vater ja auch keine Vorsteuer geltend machen und diese könnte u.U. sogar die zu zahlende Vorsteuer übersteigen. Nur mal so zum drüber nachdenken.

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MAn bekommt entweder die tatsächlichen Werbungskosten oder den PAuschbetrag angerechnet. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass das Elster-Programm beides abgezogen hat, aber gut. Letztendlich kann nur eine Erstattung rauskommen, wenn deine Werbungskosten den Pauschbetrag übersteigen, ansonsten müsste sich das Ganze auf 0 rauslaufen. Natürlich können auch noch andere Aufwendungen wie hohe Krankheitskosten, etc. Steuermindernd wirken, aber dazu braucht man genauere Angaben.

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