Wahrscheinlich hast du eine falsche Nummer. Also solltest du beim Empfänger nochmal die Daten nachfragen. Du brauchst die IBAN und die BIC Nummer. Abgerechnet wird das wahrscheinlich über SEPA. Welche Gebühren deine Bank erhebt, steht in der Gebührenordnung.
Man hat Anspruch auf den Dienstwagen, solange man bezahlt wird. Solange du Entgeltfortzahlung erhälst, kannst du auch den Wagen beanspruchen. Mach das aber trotzdem am besten mit deiner Arbeitsstelle aus, ob sie den Wagen eventuell für deine Vertretung benötigen oder ob du ihn behalten kannst.
Deine Frage ist recht allgemein gestellt und man könnte dazu sehr viel schreiben, weil bei der Berechnung des Unterhaltes eine Menge Faktoren zu berücksichtigen sind. Deshalb hier ein Artikel, der dir hoffentlich ein paar Antworten liefert:
http://www.finanztip.de/recht/familie/endealg.htm
Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Wenn der Inhaber des Tagesgeldkontos sein Girokonto wechselt und das alte auflöst, muss er ja das Referenzkonto ändern können.
Hier einige Informationen:
http://www.tagesgeldvergleich.net/ratgeber/referenzkonto-wechseln.html
Wichtig ist wahrscheinlich, die familiären Verhältnisse zu klären. Bleiben die ursprünglichen Ehen nach der Entdeckung dieser Konstellation bestehen? Oder verlassen beide die Ehepartner und kommen dann zusammen?
Generell muss alles so geklärt werden, wie bei nichtehelichen Kindern. Kinder können mit einem Elternteil mitversichert werden, über das Sorgerecht muss man sich einigen.