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Antwort
Lieber Fahrgast, selbstverständlich kann man mit den AVV-Fahrkarten alle Verkehrsmittel (AVV und avg-Busse, Regionalzüge der BRB oder DB und auch die Straßenbahn) im AVV im jeweiligen Geltungsbereich nutzen. Übrigens: SKT bedeutet lediglich, dass das Ticket von den Schulwegkostenträgern bezahlt wird und nicht über ein privates Konto läuft.