Wie lange darf ich in den Ca-4 Ländern (Guatemala, Honduras, El Salvador, Nicaragua) bleiben?

2 Antworten

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Ja, die 90 Tage gelten für den Gesamtraum - also nach Mexico, Belize oder Cosat Rica - wobei eine Verlängerung nach kurzer Ausreise nicht immer problemlos zu sein scheint (zumindest in Honduras) ...

Deutsche Touristen und Geschäftsreisende mit gültigem Reisepass erhalten in der Regel bei Einreise an den Flughäfen und Grenzen gebührenfrei eine Aufenthaltserlaubnis von 90 Tagen. Für Reisende im sogenannten CA-4-Gebiet (El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua) gilt die Sonderreglung, dass ein touristischer Aufenthalt von maximal 90 Tagen (im Gesamtraum!) zulässig ist. ...

Die früher ebenfalls häufig angewandte - allerdings nicht offizielle - Praxis, den Aufenthalt in Honduras durch kurzzeitige Ausreise in eines der Nachbarländer um weitere 90 Tage zu verlängern, wird nicht mehr generell toleriert!

https://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/HondurasSicherheit.html

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/Nodes/GuatemalaSicherheit_node.html

Bei der Einreise sollte darauf geachtet werden, dass die Bewilligung, die im Pass eingetragen wird, für den gesamten Aufenthalt (bis zu 90 Tagen) eingetragen wird, um eine spätere Verlängerung der Einreisebewilligung zu vermeiden. ... Bei Einreise von einem anderen CA-4-Staat erhalten Reisende oftmals keinen Aus- und Einreisestempel (Ausnahme derzeit Guatemala).

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/Nodes/ElSalvadorSicherheit_node.html

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/Nodes/NicaraguaSicherheit_node.html

Wenn Du Reise & Unterkunft rechnest lohnt sich eine offizielle Verlängerung durchaus.

gschyd  23.10.2016, 10:24

Merci für den Stern :)

Für deutsche Staatsangehörige ist mit Reisepass ein visafreier
Aufenthalt in der sog. "CA-4"- Region Guatemala, El Salvador, Honduras
und Nicaragua bis zu insgesamt 90 Tagen möglich. Die
Aufenthaltserlaubnis wird kostenfrei bei der Einreise erteilt. Es ist
unbedingt darauf zu achten, dass der Reisepass mit einem Einreisestempel
versehen wird. Eine Verlängerung von 90 Tagen kann bei der
Einwanderungsbehörde beantragt werden.