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Im Streitfall entschiedet ein angerufenes Gericht, was der Urheber mit seiner Erklärung gemeint haben könnte und wovon der Nutzer des Werkes üblicherweise ausgehen konnte.

Der Gesetzgeber schreibt dazu in UrhG § 32 Angemessene Vergütung Absatz 3 Satz 3 nur:

Der Urheber kann aber unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht für jedermann einräumen.

Am besten, dieser Satz steht dabei;-). Englische Sätze und Szene-Jargon müsste dann vom Gericht interpretiert werden - vielleicht noch mit Hilfe von teuren Übersetzern und Szene-Sachverständigen ;-).

Gruß aus Berlin, Gerd

Finger weg von Samples (oder was auch immer), denen keine konkrete Lizenz beiliegt (z.B. CC-Sampling-Plus), wenn du sie in irgendeiner Form über das Private hinaus nutzen willst.

Ganz streng ausgelegt:

Keine Lizenz daben = Du darfst sie nicht einmal abspielen.

Auf der Downloadseite kann 100% stehen, dass sie frei sind. Was auf der Website steht, ist eigentlich total egal. Diese ist nicht der Urheber und theoretisch kann das Samplepaket jemand illegal dort hochgeladen haben (und der Urheber weiß nichts davon).

Am besten bei sowas: Beim Urheber bestätigen lassen oder direkt von seiner Seite laden.

Woher ich das weiß:Hobby