Welche Nachteile entstehen, wenn Ehefrau nicht ins Grundbuch eingetragen ist.?
Hallo, mein Mann hat während unserer Ehe verschiedene Objekte ohne mein Wissen ersteigert. Natürlich bin ich deshalb auch nicht im Grundbuch eingetragen. Ich möchte, das dies nachträglich geschieht, aber er wehrt sich vehement dagegen. (wegen der Kosten, sagt er). Ich traue ihm aber nicht. Ich habe auch keine Bankvollmacht über seine Konten. Würde ihm irgendetwas passieren, sei es ein Unfall oder eine schwere Krankheit, käme ich nicht an die Konten heran. Ich bin finanziell von ihm abhängig, weil ich unsere 5 Kinder großgezogen habe und deshalb auch kaum berufstätig war. Wer kann mir einen Rat geben?Danke .
6 Antworten
wichtig ist erstmal zu wissen, ob ihr in einer zugewinngemeinschaft, einer gütertrennung oder einer gütergemeinschaft lebt. hiervon hängt dann die jeweilige erbquote ab.dann ist noch wichtig zu wissen, ob dein mann ein testament errichtet hat. wenn nicht greift das gesetzliche erbrecht, hiernach erhälst du in der zugewinngemeinschaft neben deinen kindern die hälfte, in der gütertrennung 1/3 und deine Kinder die anderen 2/3 und bei der gütergemeinschaft 1/4 und deine kinder 3/4. beim testament siehts natürlich wieder anders aus, das geht dem gesetzlichen erbrecht vor. aber auch wenn er sich hier enterbt, kriegst du deinen pflichtteil und falls ihr in einer zugewinngemeinschaft lebt einen zugewinnausgleich, der beträgt die hälfte vom zugewinn...also du bist in allen varianten abgesichert..
Es ist merkwürdig, dass Du nichts über die Geschäfte deines Mannes weißt. In einer vertrauensvollen Gemeinschaft ist dies üblich. Da scheint mir schon allerhand kaputt zu sein. Es kommt in diesem Zusammenhang darauf an, was man selbst will. Will man die Beziehung fortsetzen oder will man seinen Zugewinn sichern? Oder gibt es Grund zu der Annahme, dass es Probleme in der Zukunft geben könnte, weil zum Beispiel die Vermtung besteht, dass man betrogen werden soll? Indirekt könnte man dies aus der Frage entnehmen. Aber vielleicht ist es ja um das Vertrauensverhältnis nicht so schlecht bestellt. Und wenn Zugewinngemeinschaft besteht, dann wird es kein Problem geben. Mindestens sollte man aber wissen, welche Objekte als Eigentum des Partners im Grundbuch stehen.
Du bekommst von deinem Mann Haushaltsgeld? Dann lege davon sicherheitshalber etwas auf ein Sparbuch (o.Ä.). Davon muß dein Mann ja dann nichts wissen!
OH je mit den paar Cent finanziert sie sich dann rente? Sie bekommt eh von allem die Hälfte!
auch ein Grundbucheintrag ändert an deiner Situation nichts. Falls ihr Zugewinngemeinschaft habt, bist du automatisch Teilhaber an allem!
Dein Zauberwort ist "Zugewinnausgleich"!