Unterschied zwischen Notverordnung, Reichstagsbrandverordnung und Ermächtigungsgesetz?

2 Antworten

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Also die Notverordnung war eine Möglichkeit in der Weimarer Republik, womit der Reichspräsident im Notfall alleine, also ohne das Parlament regieren und entscheiden konnte. Das war für eine Übergangszeit gedacht, unter Hi.tler wurde es aber Dauerzustand, da die Gesetze nicht ausreichend abgesichert waren. Bei der Reichstagsbrandverordnung verbot man die KPD, konnte Gegner ohne Anklage in Schutzhaft geben und die Grundrechte wurden außer Kraft gesetzt. Das sollte dem "Schutz vor dem Kommunismus dienen", da der Reichstag angeblich von einem solchen angesteckt wurde. Dabei kam das Gesetz praktisch über Nacht raus. Mit dem Ermächtigungsgesetz sollte die Regierung die Ermächtigung erlangen, ohne Zustimmung von Reichstag und Reichsrat sowie ohne Gegenzeichnung des Reichspräsidenten Gesetze zu erlassen.

Cinderellafan 
Fragesteller
 31.10.2010, 11:23

Dankeschön, jetzt hab ich es glaub ich verstanden :)

Cinderellafan 
Fragesteller
 31.10.2010, 11:31
@Gleipnir

Ich warte erstmal noch auf weitere Antworten^^ Und wenn keine mehr kommen, kriegst du deinen Stern ;)

Hi, Notverordnungen waren ein Trick, am Parlament vorbei zuregieren. Absolut undemokratisch. RT-Brandveordnung waren eine Mischung aus (heutige Sicht) §130 und Notstandsgesetze 1. Damit konnte man auf legaler Basis unliebsame Oppositionelle (Kommunisten bspw.) verfolgen ohne Anklage in Schutzhaft bringen, Zeitungen verbieten usw.. Das Ermächtigungsgesetz "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich" (2/3 Mehrheit abgestimmt) wiederum gestattete die Änderung der Verfassung, wonach Gesetze ohne Abstimmung beschlossen werden konnten. Quasi Zementierung der Notverordnungen. Gruß Osmond Gesetzeslaut: Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich (Ermächtigungsgesetz) vom 23.3.1933 1. Reichsgesetze können außer in dem in der Reichsverfassung vorgesehenen Verfahren auch durch die Reichsregierung beschlossen werden. Dies gilt auch für die in den Artikeln 85 II und 87 der Reichsverfassung bezeichneten Gesetze.

  1. Die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze können von der Reichsverfassung abweichen, soweit sie nicht die Einrichtung des Reichstags und des Reichsrats als solche zum Gegenstand haben. Die Rechte des Reichspräsidenten bleiben unberührt.

  2. Die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze werden vom Reichskanzler ausgefertigt und im Reichsgesetzblatt verkündet. Sie treten, soweit sie nichts anderes bestimmen, mit dem auf die Verkündung folgenden Tage in Kraft. Die Artikel 68 bis 77 der Reichsverfassung finden auf die von der Reichsregierung beschlossenen Gesetze keine Anwendung.

  3. Verträge des Reiches mit fremden Staaten, die sich auf Gegenstände der Reichsgesetzgebung beziehen, bedürfen für die Dauer der Geltung dieser Gesetze nicht der Zustimmung der an der Gesetzgebung beteiligten Körperschaften. Die Reichsregierung erläßt die zur Durchführung dieser Verträge erforderlichen Vorschriften.

  4. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. Es tritt mit dem 1. April 1937 außer Kraft, es tritt ferner außer Kraft, wenn die gegenwärtige Reichsregierung durch eine andere abgelöst wird.

Cinderellafan 
Fragesteller
 31.10.2010, 16:22

Dankeschön :)