Gibt es heute in Deutschland eine Notverordnung wie in der Weimarer Republik nach a. 48?

5 Antworten

Braucht man doch nicht.

Alles was keine direkte Regelung hat, muss nach dem Grundgesetz behandelt werden. Das ist sozusagen schon eine Notverordnung.

Nein, es gibt nichts Vergleichbares.

Der Art. 48 gab dem Weimarer Reichspräsidenten eine zeitlich befristete, fast unbegrenzte Macht. Auch in einer Notsituation sieht die Verfassung der Bundesrepublik, unser Grundgesetz, immer eine Kontrolle der Macht der Staatsgewalten vor. Keine Einzelperson hat eine Macht, die der des Reichspräsidenten annähernd gleich käme!

MfG

Arnold

Nein. Es gibt zwar Notstandsgesetze, die aber nicht mit denen zu Zeiten der Weimarer Republik zu vergleichen sind. 

Buh, in den Sinn wie Art 48 Weimarer Verfassung nicht. Es gibt die Notstandsgesetze, die die Einschränkung von Grundrechte im Verteidigungsfall oder bei schweren Unglücken oder Naturkatastrophen vorsehen.

Bei Elbehochwasser 2013 wurde die Bundeswehr im Kampf gegen das Hochwasser eingesetzt. Ein wenig vergleichbar mit Art 48 WV.