Habe aus Versehen beim Autofahren jemanden mit Wasser bespritzt - wie Verhalten?

10 Antworten

Ich denke ich hätte ihn auf das Ereignis angesprochen und mich höflich(st) entschuldigt, wenn er mir später über den Weg gelaufen wäre, wenn er sich dann (warum auch immer) beschwert hätte, hätte ich versucht ihm die Umstände klar zu machen, wenn er keine Einsicht gezeigt hätte, wäre ich einfach schulterzuckend weggegangen...

Ich denke ich hätte nach dem Aussteigen geguckt, ob er zu mir rüberkäme und mich ansprechen wollte. Evtl. wär ich auch zu ihm hingegangen. Hätte er gesagt, dass er nass wurde, hätte ich mich bei ihm entschuldigt. 

am Ende verlangt der noch, dass ich die Reinigung seiner Kleidung bezahle. 

Ähm, genau das darf er aber und eigentlich müsstest du wirklich (wenn dem der Fall) war dafür aufkommen.

Jedem kann sowas passieren, und wenn man so nah am Bürgersteig steht, ist er eigentlich selbst Schuld. Er wird schon drüber hinweg kommen, schließlich war es keine Absicht.

Rein rechtlich gesehen wäre der alte Mann im Recht, falls du seine Sachen tatsächlich eingesaut hättest. Es handelt sich hierbei um Zerstörung von Privateigentum im minderen Fall. Das Gericht Köln hat in diesem Fall bereits schon einmal rechtgesprochen.

Auszusteigen und sich zu entschuldigen wäre die einfachste Möglichkeit Probleme aus der Welt zu schaffen. Wäre der Mann nämlich wirklich nass wegen dir und müsste die Sachen reinigen lassen und wäre er listig, würde er dich die Sachen bezahlen lassen und die noch ne Strafe wegen Unfallflucht vorweisen.
Immer erst einmal sichergehen wie es anderen Menschen geht, bevor man in diesem Fall an sich denkt!

MausMitGebiss 
Fragesteller
 05.02.2016, 15:44

"Unfallflucht"  Im Ernst jetzt?!?

Katharsis036  05.02.2016, 15:46
@MausMitGebiss

Das ist kein Mist. Wie gesagt such mal nach dem Rechtsspruch des Gerichts vor einigen Jahren, da war exakt diese Sache nämlich vors Gericht gekommen.

Katharsis036  05.02.2016, 15:49
@MausMitGebiss

Allerdings zu deiner Beruhigung:

Es gibt auch einen exakt anderen Fall, bei dem das Urteil zurückgewiesen wurde.

Es hängt eben von der Schwere der Tat ab.
Wenn der Mann tatsächlich direkt vor der Straße stand (also fast am Ende vom Bordstein), dann trifft dich keine Schuld, weil es keine Absicht war.
Lass die Sache sich entwickeln, es wird wahrscheinlich nichts passieren.

MausMitGebiss 
Fragesteller
 05.02.2016, 15:49
@Katharsis036

Immer erst einmal sichergehen wie es anderen Menschen geht

Wie gesagt... ich hab es für eine feuchte Straße gehalten. Es hat hier seit Stunden nicht geregnet und die Pfütze muss zumindest so winzig gewesen sein, dass ich sie beim Fahren nichtmal wahrgenommen habe. Ich fahre ja nicht absichtlich durch riesige Pfützen.

Ich würde mal sagen, dass es so gut wie unmöglich ist, dass ich den Mann oberhalb seiner Knie eingenässt habe... dem Mann geht es also durchaus gut. Aber danke für deine Hinweise.

Crack  05.02.2016, 15:53

Das Gericht Köln hat in diesem Fall bereits schon einmal rechtgesprochen.

Gibt es dazu einen Link?

Ich kenne ein anderes Urteil.

und die noch ne Strafe wegen Unfallflucht vorweisen.

Es ist kein Unfall passiert.

Naja sowas ist schon ziemlich mies... Aber sowas kann durchaus auch mal passieren. Ich bin da meist kaum nachtragend.

Nur einmal als ich auf dem weg zu einem bewerbungsgespräch war und ein lkw durch eine riesen pfütze neben mir gerast ist....

Ich musste das ganze gespräch absagen da das weise hemd nichtmehr weis war...