Eingeschlafen - Pizza konnte nicht zugestellt werden
Ich hatte Pizza und Getränke für ca. 24,50 online bei einem Lieferdienst bestellt. Zwischenzeitlich bin ich eingeschlafen. Daher konnte der Lieferdienst das Gewünschte nicht zustellen.
Was ist jetzt mit den 2 Pizzen und den Getränken (3 Bier), muss er sie mir immer noch zur Verfügung stellen?
Schliesslich habe ich die Ware bezahlt, der aufgrund des Kaufvertrasgs eingeschlossene Zustelldienst ist abgegolten, nachdem er mich nicht erreicht hat - die Ware ist aber trotzdem meine.
Auf Anfrage wollte er für die Ware nun 22,0 Euro bei erneuter Zustellung. Möglicherweise deswegen jetzt billiger, weil die Provision des Internetdienstes wegfiel?
Die Ware darf er doch nicht einfach einbehalten / vernichten - oder liege ich falsch? Theoretisch müsste ich mir die Ware abholen können - zumindest die Biere könnte er ja sonst weiterverkaufen.
Übrigens - AGB oder so hat er auf seiner Seite nicht. Muss er das nicht aber laut Internetrecht? (Verbraucherschutz)
Kalaun
3 Antworten
Du schreibst "Auf Anfrage ...". Wann ist Deine Anfrage beim Pizzadienst erfolgt? Am nächsten Tag?
Wie dem auch sei: Die Pizza musste hergestellt werden und konnte nicht an eine andere Person verkauft werden, weil sie zwischenzeitlich erkaltet ist. Die geschlossenen Getränke kannst Du erneut (gegen Gebühr) liefern lassen oder kostenlos abholen.
Moin
Wenn du eine bestellte Ware nicht annimmst, befindest du dich im Annahmeverzug und bist schadensersatzpflichtig.
Für die Pizza bedeutet dies, dass du für den Schaden aufkommen musst, der dem Lieferdienst dadurch entstanden ist, dass du die Tür nicht aufgemacht hast. Da der Lieferdienst die Pizza vermutlich nicht weiterverkaufen konnte, musst du den Schaden (Preis für die Pizza) bezahlen, ohne eine Pizza zu bekommen.
Das Bier wird der Lieferdienst weiterverkauft haben können, sodass dafür kein Schadensersatz zu leisten ist. Da du das Bier schon bezahlt hast, kannst du dir das Bier dort abholen; ein Recht auf eine erneute (kostenlose) Lieferung hast du nicht.
Andererseits gilt dieses natürlich nicht für Bierflaschen, ob die nun im Kühlschrank stehen bei denen und evtl. weiterverkauft werden, ist m.E. nicht zu akzeptieren.
Auf jeden Fall gehören die Flaschen mir, ein Weiterverkauf wäre m.E. sogar strafbar.
Ich tippe mal, dass das sogar ein Betrug sein könnte.
Das ist leider Quatsch. Die Flaschen gehören erst dir, wenn der Fahrer sie dir übergeben hat, sodass eine Strafbarkeit des Lieferdienst nicht in Betracht kommt. Eher könnte eine Strafbarkeit deinerseits in Betracht kommen. Waren bestellen und nicht bezahlen wollen ist nämlich strafbar...
Moin! Ich denke, dass du weiterhin Anspruch auf die 3 Bier hast und auch die Pizza theoretisch noch haben dürftest. Allerdings musst du auf jeden Fall noch mal für die Zustellung bezahlen bzw. sie selber abholen.