Das Berufsbild "Astrologe" ist gesetzlich weder definiert, noch unterliegt es staatlicher Aufsicht: Richtig? Darf also auch ich als "Astrologe" Geld verdienen?
Liebe Christine Keidel-Joura,
zunächst einmal herzlichen Dank - auch von mir -, dass Sie sich Zeit nehmen, Fragen der GF-Community zu beantworten.
Meine eigene Frage betrifft die Voraussetzungen dafür, mit der Astrologie ganz legal Geld verdienen zu dürfen. Wer wäre berufener als Sie, die dies praktizieren, meine Frage zu beantworten?
Konkret geht es um Folgendes:
Seit Kurzem bin ich nach beendetem Berufsleben Ruheständler. Da ich aber noch sehr fit und unternehmungslustig bin, liegt es nahe, meine Rente durch eine möglichst lukrative Nebentätigkeit aufzustocken. Und: Da ich mich seit je her für Astrologie interessiere - mehr noch: die Astrologie seit Jahrzehnten als größtes persönliches Steckenpferd pflege -, kenne ich selbstverständlich all' ihre Buchveröffentlichungen sowie ungezählt viele weitere Buchtitel zum Thema "Astrologie".
Was läge vor diesem Hintergrund näher, als meinen Wunsch nach einer lukrativen Nebentätigkeit dadurch zu realisieren, dass ich mein jahrzehntelanges Hobby, die Astrologie, sowie alle dabei erworbenen Fachkenntnisse und Fertigkeiten einer entsprechenden merkantilen Nutzung zuführe?
Ich plane folgende persönliche Dienstleistungsangebote:
- Astrologische Beratung vor Ort
- Astrologische Beratung am Telefon
- Astrologie-Schulungen vor Ort
- Bundesweite Astrologie-Schulungen durch Vertrieb eines selbstverfassten Fernlehrganges
Selbstverständlich würde ich
- mein neues Gewerbe als freiberuflich tätiger Astrologe ordnungsgemäß nach § 14 der Gewerbeordnung anmelden,
- über meinen Hinzuverdienst ordnungsgemäß die zuständige Rentenversicherung informieren und
- sämtliche Honorare ordnungsgemäß versteuern.
So weit, so gut.
Allerdings:
- Ich verfüge weder über eine wie auch immer geartete "berufliche Qualifikation" geschweige denn über einen berufsqualifizierenden Abschluss auf dem Gebiet der Astrologie.
- Aber solch eine "berufliche Qualifikation" oder ein "berufsqualifizierender Abschluss" ist offenbar auch gar nicht erforderlich.
Deshalb meine Frage an Sie:
Können Sie bestätigen, dass
- das Berufsbild "Astrologe" gesetzlich überhaupt nicht näher definiert ist;
- keiner staatlichen Aufsicht unterliegt;
- keinerlei berufliche Ausbildung oder Qualifikation ZWINGEND erfordert;
- sich infolgedessen "jeder Hans & Franz", "jeder Hinz & Kunz" und auch mich "Astrologe" nennen und diesen Beruf ausüben darf?
Sie selbst verfügen - wenn ich recht informiert bin - ebenfalls über keinen staatlich anerkannten Abschluss als "Astrologin". Richtig?
Vielen Dank schon jetzt für Ihre hier erbetene Auskunft!
Liebe Grüße
hardliner2019
1 Antwort
Da das Berufsbild "Astrologe" weder klar definiert noch geschützt ist, darf sich jede und jeder "Astrologe" nennen.
Vater Staat wird auch niemanden daran hindern, sein Geld auf legale Weise zu verdienen.
Gruß, earnest
Zwar ist das Berufsbild "Astrologe" nicht geschützt, wohl aber definiert. Denn ein Lebensberater wie z.B. Kartenleger oder Hellseher dergl. ist nicht gleichzusetzen, mit einem Astrologen. Astrologen arbeiten streng genommen mit Horoskopen und nehmen diese auch zur Grundlage ihrer Arbeit. Astrologen legen in der Regel, auch keine Zigeuner- oder Tarotkarten dergleichen, sondern wenn dann vielleicht astrologische Karten, welche dann die Bedeutung von persönlichen individuellen Konstellationen im Horoskop symbolisch darstellen und versinnbildlichen können.
Der Unterschied besteht zum nicht astrologischen Kartenlegen darin, dass die Karten immer wieder neu gemischt werden. Somit ist das Tarot immer nur eine Momentaufnahme, mit immer neuer Reihenfolge der Karten. Bei der Astrologie hingegen, ist die Grundlage immer das Horoskop. Das Horoskop bleibt ein Leben lang die Grundlage seines Eigners und kann immer wieder neu berechnet werden, auf den genauen Zeitpunkt der Geburt. Dieser Vorgang ist in der Astrologie auch beliebig oft reproduzierbar, da es sich bei einem Horoskop, um ein mathematisches und geozentrisches Modell handelt.
Zwar kommt es auch auf die astrologische Praxis an, da kann es von Praxis zu Praxis, durchaus einige Unterschiede geben. Aber dennoch, würde auch Christine zum Beispiel, an sie war ja die Frage eigentlich gerichtet, niemals ein "Sonne-Mars-Quadrat", als einen friedvollen Aspekt bezeichnen. Das heisst nichts anderes, als dass sich die Astrologen, in den ganz wesentlichen Aussagen, auch durchaus einig sind. Und insofern ist das Berufsbild "Astrologe", durchaus klar definiert, wenn auch nicht geschützt.
Danke für den Stern!