Keine Steuerrückerstattung vom Finanzamt?

Hi!

Ich bin 22 Jahre alt und zur Zeit noch Informatikstudent und habe mich dazu entschieden dieses Jahr mal zu schauen, was bei so einer Steuererklärung bei mir rumkommen würde (Spoiler: angeblich gar nichts).

Ich habe neben dem Studium das gesamte letzte Jahr als Softwareentwickler für weitere mindestens 860€ im Monat als Werkstudent gearbeitet, Krankenkassenbeiträge von 1100€ gezahlt, Studiengebühren von 1000€ (inkl. Materialien und Fahrtkosten etc) gehabt, Nebenkostenabrechnung von 600-700€ (ohne Wasser und Strom etc) und vllt hier und da noch eine Kleinigkeit wie Internet für die Arbeit im Homeoffice und ein MacBook.
Worauf ich hinaus will: Ich habe erwartet zumindest einen minimalen Anteil zu bekommen, was aber laut Taxfix und Steuerbot wohl nicht drin zu sein scheint.

Auch wenn das für einen Vollzeitarbeitenden im leben stehenden Menschen vllt. kleine Beträge sind, hätte ich doch erwartet ein wenig was zurück zu bekommen.

Davon abgesehen, da ich mein MacBook damals für 1.600€ gekauft habe, dachte ich kann ich das locker absetzen, aber anscheinend nicht?

Ich habe sowas leider noch nie gemacht und hab wirklich keine Ahnung davon.
Vllt. sind diese Seiten auch einfach nur sehr ungenau und können das nicht einschätzen?

Mich würde mal die Meinung von ein paar Erfahrenen dazu interessieren, was ihr denn denkt... Sollte ich die Steuererklärung trotzdem abschicken, oder denkt ihr auch, dass da nicht viel zu holen ist?

Viele Grüße aus dem Norden!

Lohnsteuer, Steuerberater, Steuererklärung, Steuern
Gibt es Lektüre rund um die Lohnsteuer?

Hallo.

Ich halte mich "kurz" und bedeckt, auf anraten der Bundesweiten Forengemeinde. Stimmt, ich neige zum schwameln, mal seh' n, ob ich es im "Whatts Appstyle" hinkriege. :D

Alle Jahre wieder hänge ich über der Steuererklärung und versuche mithilfe google und Foren das bestmögliche herauszuholen. Dabei habe ich es mir immer unnötig schwer gemacht, in dem ich Beispielsweise die Beträge eines jeden Apotheken Kassenbons zusammengezählt habe, was gar nicht nötig war. Von Pauschalen hatte ich bis dahin noch nie etwas gehört.

Ich habe in den letzten Jahren einige Din A4 "Spickzettel" mit einigen Handschriftlichen Tipps, Tricks erzählt und warum Elster sich das eine oder andere Mal nicht dazu überreden lies, die Erklärung abzuschicken.

Dieses Jahr war zum ersten Mal ein ehemaliger Finanzbeamter bei uns und hat die Steuer erledigt. Es war komplizierter, weil sich meine Frau noch in der aktiven Altersteilzeit befindet. Dabei kamen schon wieder einige für mich neue Pauschalbeträge auf den Tisch.

Die 2.500 € Gesundheitskosten Pauschale. Ich glaubte immer, die läge bei 1.000 €. Aber anscheinend betrifft es die Werbungskosten.

Pauschale 110 € Anlage N. Wann kommt sie zum tragen? Hängt sie mit dem 1.000 € Werbungskostenpauschbetrag zusammen?

Vorsorgeaufwand. Die Höchstgrenze beträgt 1.900 €. Von dieser Pauschale habe ich dieses Jahr zum ersten Mal gehört. Was bedeutet das denn schon wieder? Wie es aussieht, fällt das in den Bereich Versicherungen, doch was mache ich damit? Wenn alle Versicherungsbeträge unterhalb der 1.900 € liegen, brauche ich nichts anzugeben und die Pauschale wird vom FA automatisch mit dem Gesamtbrutto verrechnet?

Solche Fragen halt und was gibt es sonst noch alles zu wissen? Das ist alles zu viel für dieses Forum, zu viel Schreibarbeit für euch. Gibt es Online Lektüre, oder in Printform, in der man alles nachlesen kann?

Dann gibt es da noch ein Betrag, die/der für jede/n Steuerzahler/in wichtig ist. Doch ich habe absolut keine Ahnung, um welche Grenze es sich handelt, ob man es überhaupt Grenze nennen kann. Nur dass diese Summe für den Normalsterblichen irgendwo zwischen 20 und 30.000 € liegt und ausschlaggebend für, tja für was ist ? Seeeehr wage, das ganze, ich weiß. Aber all das würde ich selbst gerne irgendwo in irgend einem Gesamtwerk selbst nach lesen. Verdammt, wieder Roman. :D

VG

Lohnsteuer
Student, verheiratet, ZWEITAusbildung (Studium) - wie Steuererklärung machen?

Hallo,

Ich bin verheiratet und fange im Sommer ein Studium an, nach dem ich eine Berufsausbildung abgeschlossen habe. Mein Mann arbeitet in Vollzeit, er ist also Hauptverdiener. Ich werde kein bzw. nur ein sehr geringes Einkommen durch Neben- oder Ferienjobs haben, somit liegt es im Steuerfreibetrag.

Ich mache das Studium an einer Fernhochschule und wir bezahlen den Betrag im Voraus einmalig am Stück.

Ich weiß, dass ich einen Verlustvortrag (Werbungskosten) geltend machen kann. Allerdings frage ich mich, wie das dann unter Berücksichtigung der verschiedenen Faktoren funktioniert.

1. Eigentlich sind mein Mann und ich gemeinsam veranlagt. Muss ich jetzt dann aber doch eine eigene Steuererklärung schreiben, oder kann ich den Verlustvortrag in die gemeinsame Steuererklärung mit einfließen lassen?

2.Oder wird der Betrag dann direkt als Werbungskosten von dem Einkommen meines Mannes abgerechnet? (Wäre wahrscheinlich zu schön um wahr zu sein? ;-) )

3.Gebe ich dann den Betrag für 2023 einmalig für die kommenden 3 Jahre an oder muss ich das irgendwie anteilig eintragen?

4.Der Verlustvortrag gilt ja bis zu 4 Jahre. Wenn ich den vollen Betrag als Kosten nur für 2023 angebe, mache ich dann die nächsten Jahre trotzdem jährlich eine Steuererklärung, ohne Antrag auf Verlustvortrag? Wenn ich dann 2026 oder 2027 anfange zu arbeiten, mit einem Verdienst über dem Freibetrag, werden dann die Studienkosten als Werbungskosten geltend gemacht, oder?

Vielen Dank schon mal für die Hilfe :-)

Studium, Lohnsteuer, Steuererklärung, Steuern, werbungskosten
Twitch Streaming und Steuererklärung für Kleinst-Gewerbe?

Hallo zusammen,

ich habe im Oktober angefangen mit dem Streaming auf Twitch und direkt ein Kleinst-Gewerbe bei meiner lokalen Gemeinde angemeldet, da ich in kommenden Jahr höhere Einnahmen erwarte als meine knappen 75 EUR, die ich jetzt im Dezember mit der ersten Auszahlung bekommen habe.

Nach der Anmeldung des Kleistgewerbe, habe ich auf Elster den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen" ausgefüllt.

Das Finanzamt hat mir darauf eine neue Steuernummer gegeben und mitgeteilt, dass ich verpflichtet bin eine Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) vierteljährlich an das Finanzamt zu übermitteln. Die Verpflichtung besteht für mich dann, wenn Umsätze vorliegen. Das ist mit der Einnahme aus Twitch ja nun der Fall.

Ich möchte nun das alles legal und sauber abläuft mit den Streaming... sprich ich möchte diese Einnahmen richtig anmelden (UStVA 2022, Lohnsteuer-Anmeldung 2022) und später auch richtig versteuern (USt 2022). Die Angaben sollen so ausgelegt werden, dass deutlich wird, dass ich mit den Streamen (aktuell) noch keinen Gewinn erwirtschafte. Die Ausgaben für den Start sind zu Beginn (aufgrund des benötigten Equipment) zu hoch um gedeckt zu werden.

Das ganze wollte ich über Elster machen, aber so richtig finde ich mich da nicht zurecht... Ich bin verwirrt durch die ganzen verschiedenen Formulare und weiß auch nicht, wo ich was anzugeben habe. Vielleicht kann mir jemand die ID aus dem Formular nennen, worunter die Einnahmen aus Twitch Affiliate/Werbung und oder Donations gewertet werden. Ich würde vermuten es ist im Punkt 3 - ID 20/21 des UStVA 2022 Formular.

Für mich gilt als Kleinunternehmer, der seine Einnahmen aktuell aus Twitch generiert vermutlich auch nur die UStVA 2022 alle 4 Monate einzureichen, richtig?

Die USt 2022 kann ich vermutlich dann erstellen, wenn ich alles aus 2022 zusammen habe, richtig? Das wäre für mich z.B. ja bereits jetzt der Fall, da Twitch nur monatliche Auszahlungen macht.

Aber wo kann ich meine Ausgaben für das Streaming/Gewerbe angeben? In der UStVA finde ich nur Angaben zu den Einkommen... gibt es auch eine Voranmeldung für die Ausgaben, oder ist das alles in der USt 2022 einzutragen...

Es gibt ja auch noch andere Formulare, wie Anlage EÜR... kommt das hier rein? Diese kann ich leider auf Elster erst für 2021 auswählen.

Würde mich über hilfreiche Antworten freuen. Bisher hab ich immer nur die ESt unbeschränkt (ESt 1 A) übermitteln müssen und bin gerade etwas hilflos.

Bild zu Frage
ELSTER, Kleinunternehmer, Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Twitch

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