Hallo,
ich hatte bis April 2010 einen 400€-Minijob. Mein AG sagte, dass er den Job pauschal versteuert, wollte aus "Sicherheitsgründen" (d.h. um zu erfahren, ob ich noch einen Job aufnehme) aber trotzdem meine Lohnsteuerkarte haben.
Im Feb. 2010 habe ich dazu eine andere Beschäftigung als Werksstudent auf Lohnsteuerkarte angemommen. Hierzu habe ich AG1 die Karte weggenommen, da er sagte, er brauche sie ohnehin nicht, da er ja pauschal abrechne.
Nun verhält es sich so, dass ich bei AG1 gekündigt habe und darauf eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung erhalten habe. Meines Wissen darf diese bei pauschaler Versteuerung des Minijobs gar nicht erstellt werden. Zudem steht auf der Bescheinigung meine Lohnsteuerklasse 1; bei dem Feld Bruttoarbeitslohn der Betrag, den ich bis April verdient habe und der Arbeitgeberanteil. - Wie eine ganze normale Steuerbescheinigung eben.
Wie es aussieht, hat AG1 also doch auf Karte abrechnet, obwohl er versicherte, dass er das nicht tut und zudem meine Karte seit Feb. gar nicht mehr hatte.
Was kann man hier jetzt tun?
Wie bitte ist dem Finanzamt zu erklären, dass man 2 Jobs auf Klasse 1 hatte?