Abrechnen über Steuerkarte Kl. 6 oder Rechnung schreiben?
Meine Frau möchte nebenbei Geld dazuverdienen (putzen). Macht es am Jahresende einen Unterschied, ob sie den Zweitjob auf Lohnsteuerkarte mit Steuerklasse 6 abrechnen lässt oder Rechnungen über ihre Arbeitsleistung ausstellt. Bei der Abrechnung über Steuerklasse 6 wird zwar ein Teil des Lohn durch Lohnsteuer einbehalten, aber das gleicht sich doch bei der Steuererklärung wieder aus, oder. Was wäre besser? Wie ist es im Hinblick auf Krankenkassenbeiträge besser?
1 Antwort
"Macht es am Jahresende einen Unterschied"
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Also erst mal ist das kein Wunschkonzert. Wenn sie Arbeitnehmerin ist, bezieht sie Arbeitslohn. Wenn nicht, ist sie gewerblich tätig.
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Steuerlich ist da wenig Unterschied. Selbst wenn der zweite Arbeitslohn über Lohnsteuerklasse 6 besteuert würde, so werden ja die Lohnsteuern bei der Steuerfestsetzung auf die endgültige Einkommensteuer angerechnet und der Überschuss erstattet.
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Arbeitet sie gewerblich, so entsteht bei gleichem zu versteuerndem Einkommen die gleiche Steuer. Dann müsste eben nachgezahlt werden, weil keine Steuern einbehalten wurden.
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Was bei nichtselbständiger Arbeit die Werbungskosten sind, sind bei gewerblicher Tätigkeit eben Betriebsausgaben.
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Bei der Umsatzsteuer sieht das etwas anders aus, aber das führt hier zu weit.