Abrechnen über Steuerkarte Kl. 6 oder Rechnung schreiben?

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"Macht es am Jahresende einen Unterschied"
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Also erst mal ist das kein Wunschkonzert. Wenn sie Arbeitnehmerin ist, bezieht sie Arbeitslohn. Wenn nicht, ist sie gewerblich tätig.
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Steuerlich ist da wenig Unterschied. Selbst wenn der zweite Arbeitslohn über Lohnsteuerklasse 6 besteuert würde, so werden ja die Lohnsteuern bei der Steuerfestsetzung auf die endgültige Einkommensteuer angerechnet und der Überschuss erstattet.
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Arbeitet sie gewerblich, so entsteht bei gleichem zu versteuerndem Einkommen die gleiche Steuer. Dann müsste eben nachgezahlt werden, weil keine Steuern einbehalten wurden.
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Was bei nichtselbständiger Arbeit die Werbungskosten sind, sind bei gewerblicher Tätigkeit eben Betriebsausgaben.
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Bei der Umsatzsteuer sieht das etwas anders aus, aber das führt hier zu weit.