Hallo.
Was wäre das Internet ohne die sich ständig wiederholende Fragen? ;-) Gähnend leer. Doch google hilft nicht immer und die SuFu auch nicht, weil man schlicht und ergreifend nicht auf die passenden Sucheingaben kommt. Wie ich z.B.
Ich will endlich mal klar Schiff machen, auch in dem ich diese Anfrage in meine Lesezeichen setze, denn jedes Jahr stelle ich mir die selben Fragen.
Von der Krankheitskosten Pauschale habe ich erst kürzlich erfahren, von der Werbekostenpauschale auch. Sogar die 110 € und die 16 € habe ich immer eingetragen. Machen diese Kleckerbeträge Sinn, oder geht es letztendlich darum, dass ich alle Beträge erst dann einzugeben brauche, also incl. der 110 und 16 €, wenn ich den Werbungskosten-Pauschalbetrag von über 1.200 € für 2022 überschreite ? Bleibe ich darunter, zieht das FA diese 1.200 € automatisch vom Brutto ab? Übrigens, in welche Anlage werden eigentlich die Krankenhaustagegeld Beiträge eingegeben?
Kommen wir zum letzten Punkt, den Versicherungen. Wie es aussieht, werden sie in der Anlage VO eingetragen und welche absetzbar sind, hat mir google auch schon gesteckt. Doch ich würde ganz gerne wissen wollen, ob auch hier eine Pauschale greift, oder ob ich jeden Betrag einzeln angeben muss?
VG