Abgrenzung ehrenamtliche Tätigkeit - Arbeitnehmereigenschaft?

Bei den meisten ehrenamtlichen Tätigkeiten ist der Tätige ja am ehesten mit einem Selbständigen vergleich bar. Ihr schuldet keine konkrete Arbeit, sondern einen Dienst oder einen Erfolg und erhält dafür ein Entgelt, dass mehr oder weniger verhandelt wurde.

Ich musste mich in letzter Zeit öfters mit "kirchlichem Hilfspersonal" auseinander setzen. Je nach Konfession gibt es dort ja bestimmte Rollen.

Von dem mir bekannten Messmer wird erwartet, dass er X Minuten vor Gottesdienst erscheint, den Zelebranten ankleidet, während der Messe anwesend ist, danach diverse Aufgaben erledigt und dann ist seine Arbeit beendet. Gibt es nur einen, muss er bei jedem Gottesdienst anwesend sein oder eine Vertretung besorgen, bzw. es gibt einen Plan, wann wer Dienst tut.

Zudem gibt es eine übergeordnete Verwaltungseinheit die in der Lage ist, Vergütungen, Arbeitsumfang, etc. jederzeit anzupassen.

Für mich klingt das sehr nach Arbeitnehmertätigkeiten.

Auch bei ehrenamtlichen Reinigungskräften. Es gibt einen Putzplan, der wird von der Verwaltungseinheit verfügt, ggf. nach Rücksprache und auch die Vergütung wird vorgegeben.

Gab es da schon Rechtsprechung, ab wann ein "Eingliederung in den Betrieb" in einer Form vorliegt, dass es sich definitiv um Arbeitnehmer handelt?

Mir geht es nicht um "Bashing" an den organisierten Kirche, mir fallen nur in letzter Zeit immer mehr Dinge auf, bei denen ich "glaube", dass die Kirche ihr Hilfspersonal einfach gerne mit Almosen abspeist.

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