Kostet Wechsel der Steuerklasse Gebühren?

Support

Liebe Mitglieder,

leider gab es bisher kaum konstruktive Antworten auf die (wenn auch etwas zu knapp formulierte) Frage. Beiträge, die lediglich Spaßcharakter aufwiesen wurden entfernt. Bitte nur dann antworten, wenn ihr inhaltlich wirklich helfen möchtet.

@Superbasti: Die Reaktion der Community sollte dir wiederum zeigen, dass man nur dann gute und hilfreiche Antworten erwarten kann, wenn man präzise den Sachverhalt schildert und sich bei der Frageerstellung entsprechend Mühe gibt.

Herzliche Grüsse

Jürgen vom finanzfrage.net-Support

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Na ja : was mich stutzig macht, ist alleine schon die Idee, dass eine Steuerklassenänderung eine Gebühr kosten soll... Wieviel Angst muss man da schon vor dem Monster Finanzamt haben ???

Eigentlich wäre das eine Steilvorlage für bestimmte Politiker im Wahlkampf - allerdings auch die Idee, dass eine Steuererklärung auf einen Bierdeckel passen sollte, hat die Karriere dieses Herrn Merz nicht unbedingt gefördert.

Fazit: wieder einmal ein Hinweis dafür wie undurchschaubar das Steuersystem in Deutschland ist, und auch welche Ängste womöglich ausgelöst werden, wenn jeden Tag ein Herr Hoeness oder ein Herr Zumwinkel durch die Wohnzimmer per Tagesschau geführt werden...

Der Wechsel ist gebührenfrei (allerdings musst du dich dafür zum Finanzamt bewegen :) ). Und weil hier der Wechsel von Steuerklasse I auf II erwähnt wurde: der funktioniert nur wenn du 1. nicht verheiratet bist, 2. ein Kind hast und 3. keine weitere Person über 18 mit in dem Haushalt lebt.

Nein, dafür fallen Gebühren an.

Allerdings musst du schon verheiratet sein um überhaupt die Möglichkeit zu haben die Lohnsteuerklasse zu wechseln.

Ebenso solltest du uns mitteilen welchen Zweck du damit verfolgst. Ein Wechsel der Lohnsteuerklasse bringt KEINE Steuerersparnis sondern verlagert nur den Zeitpunkt an dem das Finanzamt wie viel von wem kassiert.

Wenn Du von einem Thema keine Ahnung hast, solltest Du auf die Punktesammerei verzichten. Der Fragesteller erwartet hier Hilfe und nicht Desinformation und Antwort auf nicht gestellte Fragen. "Gebühren" fallen nicht an !! Man muss n i c h t verheiratet sein, um von I auf II zu wechseln !! Der Zweck geht uns nichts an. Zur Steuerersparnis war nichts erwähnt.

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@vulkanismus

Der Zweck geht uns in soweit was an, wenn der Fragesteller eine zielführende Antwort will (meine war übrigens richtig).

Der Wechsel von I auf II bedingt i.d.R., dass man ein minderjähriges Kind allein erzieht. Auch hierzu gibt es leider vom Fragesteller keine Angaben.

Bitte unterlasse in Zukunft derartige Kommentare und Belehrungsversuche...

Nein, dafür fallen Gebühren an.

sollte heißen "Nein, dafür fallen KEINE Gebühren an."

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@Kevin1905

Es heißt nicht Gebühren, sondern Kosten. Und wenn Du belehrt werden musst, dann tue ich das.

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@vulkanismus

Wer keine Probleme hat macht sich eben selbst welche ;-)

Jedem das seine...

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