Wie verhindert man, daß bei Bebauung einer landwirtschaftl. Fläche diese aus der Landwirtschaft entnommen wird, ist Erbbaurecht eine Lösung?

3 Antworten

Es geht um die "Umwidmung" und nicht um die Eigentumsverhältnisse.

Aus LuF Vermögen wird Privatvermögen.

Was haltet Ihr von der Lösung, dass eine "Altenteilerwohnung" gebaut wird. Die wäre unschädlich.

Eine ganz verlässliche Lösung bekommt Ihr über die landwirtschaftliche Buchstelle, die sind Spezialisten auf dem Gebiet.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Wenn Du sicher gehen willst, beantragte beim zuständigen Finanzamt eine verbindliche Auskunft, die allerdings gebührenpflichtig ist. Ist doch allemal besser, als Jahre später bei einer Betriebsprüfung mit einer Steuernachzahlung in beträchtlicher Höhe überrascht zu werden. Und im übrigen halte ich es nicht nur für mutig, sondern sogar für verwegen, so einen Sachverhalt nicht von einem Steuerberater abklären zu lassen.

Das Problem bei der verbindlichen Auskunft dürfte nicht die Gebühr sein, sondern die engen Vorschriften, die daran gebunden sind.

Der Sachverhalt stellt sich zwar für uns schwierig dar, ist aber erinnerlich schon tausendmal vorgekommen. Somit fehlt der Grund für einen Antrag.

2
@vulkanismus

Du machst mich auch neugierig, vulkanismus:

schon tausendmal vorgekommen

Die Verhinderung oder die Herausnahme?

0

Ich denke, dass ein Steuerberater mit diesem Sachverhalt überfordert wäre und Du Dir besser Rat von Fachberatern für Land- und Forstwirtschaft im Steuerrecht holen solltest. 

Dieser Gedanke wird auch von einem liEBen Freund unterstützt, der in seinem Beruf als Steuerberater mit dieser Frage auch überfordert fühlen würde.

interessante Titel-Konstuktion.

du meinst sicherlich Mitarbeiter beim Bauernverband.

0