Hallo Muß ich für ein Grudstück welches mir nicht mehr gehört die Grundsteuer abführen.Grundbuchlöschung am 12.05. von mir noch bezahlt am 15.05.Vierteljährl?

3 Antworten

Kommt drauf an.

Zahlen musst Du auf jeden Fall erstmal, denn die Grundsteuer schuldet der, der am 01. 01. des Jahres im Grundbuch eingetragen war.

Das ist Gesetzeslage.

Wenn Du einen vernünftigen Notar hattest, oder sonst gut beraten warst, dann steht im Vertrag ""Die nutzen udn lasten aus dem Grundstück gehen am Tag der Besitzübergabe (alternativ: die Nutzen udn Lasten gehen am ersten tag des Monats, der auf die Übergabe erfolgt) auf den Käufer über.

In dem Fall kannst Du die Erstattung der Grundsteuer vom Käufer verlangen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Ja das soll gehen wenn die gesetzliche Reglung dem widerspricht?

Steuerpflichtig ist doch wer am 1.1. im Grundbuch stand. Es ist ja keine Steuerlast am 12.05. vorhanden, die entsteht doch erst wieder am 1.1. des Folgejahres. Bei Enteignungen ist das ja auch nicht der Fall. Da kann man die bezahlte Grundsteuer B auch nicht verlangen.

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@hildefeuer

Verstehe ich nicht "wenn die gesetzliche Regelung dem widerspricht."

Der, der am 01. 01. eingetragen ist, zahlt für das ganze Jahr.

Wir haben Vertragsfreiheit und deshalb würde ich auch nicht einsehen, noch die Raten des 3.+4. Quartals zu zahlen und eben vereinbaren, das der Käufer das erstattet. Bei kleinen Beträgen egal, da könnt man es einfach in den Kaufpreis aufnehmen, aber der ist ja Basis für Notargebühren und Grunderwerbsteuer.

Daher steht in den Verträgen meiner Mandanten eben immer, das die Kosten ab Übergang der Nutzung vom Käufer getragen werden und entsprechend nach Abrechnung zu zahlen sind.

Wie man in der Antwort von @EnnoWarMal sehen kann, macht der es entsprechend.

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@hildefeuer

Das Gesetz regelt doch nur das Verhältnis zwischen Grundsteuerschuld und Schuldner der Grundsteuer.

Das Verhältnis zwischen Käufer und Verkäufer wird doch davon nicht berührt.

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Hallo wfwbinder,

Ich sehe das Problem ein, einen Fachmann was zu erzählen aber bist du dir ganz sicher, dass das reicht um die Grundsteuer vom Käufer fordern zu können?

Mir kommt das zu wenig vor und aus meiner (Laien-)Sicht muss da wenigstens irgendwo ein "unabhängig vom Entstehungszeitpunkt ..." rein.

Noch besser fände ich, man geht getrennt auf die Grundsteuer ein. Sie ist zum 1.1. entstanden. Den von dir geschriebenen Passus enthält (wohl) jeder Vertrag. Irgendwann müssen Kosten und Nutzen ja übergehen aber deshalb zahlt trotzdem der Verkäufer üblicherweise im Verkaufsjahr die (Jahres-)Steuer. Außer es ist etwas abweichendes vereinbart.

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@Rat2010

Zugegeben habe ich es etwas verkürzt wieder gegeben. Wir schreiben das schon ausführlicher in dem Gesagt wird, dass die mit dem Eigentum verbundenen Kosten und öffentlichen Lasten ab dem Übergang der Nutzung vom Käufer zu tragen sind und diese, soweit schon gezahlt an den Käufer weiter berechnet werden. Bei allen betreuten Mandanten hat das bisher geklappt.

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Das hab ich doch erst vor einigen Tagen beantwortet.

Schuldner der Grundsteuer ist der, der am 1. Januar eines Jahres im Grundbuch steht, § 10 (1) GrStG.

Deshalb kalkuliert man diese Zahlungen in den Kaufpreis mit ein.

Wer hat dich vor dem Verkauf beraten?

Enno, die Notare beraten grundsätzlich nicht. Anwälte und Steuerberater beraten da immer zu Gunsten des Bundesfinanzministers. Eine kostenpflichtige Beratung erübrigt sich eh, da die Kosten hierfür sicherlich beim vielfachen der Grundsteuer B liegen.

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@hildefeuer

Das ist Unsinn.

Notare sind berechtigt und verpflichtet, im Rahemn ihrer Tätigkeit beratend tätig zu werden, § 4 Nr. 1 StBerG.

Und dein Bild von Anwälten und vor allem von Steuerberatern solltest du mal wieder graderücken, und glaub mir, das weiß ich besser als du.

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@hildefeuer

Die Grundsteuerfrage ist bei so einer Beratung ein Abfallprodukt, was in der Gebühr für eine stunde nicht gesondert ins Gewicht fällt.

Beispiel aus der Praxis: Wir wurden beauftragt für zwei ausländische Mandanten die Steuererklärungen für deren Einkünfte aus Berliner Immobilien zu machen. Dabei war zu berücksichtigen, dass die möbliert vermieten an Leute die 6-12 Monate hier sind.

Eine Wohnung wurde verkauft und witziger Weise an Jemanden, der danach auch zu uns kam. 

Bei Verkauf und der Bearbeitung der Anlage SO war dann ja auch der Bereich der in den Anschaffungskosten enthaltenen Möbeln zu berücksichtigen.

Die waren im Verkaufsvertrag nicht genannt. 

Nun gibt es folgende Punkte:

1. wie mache ich dem Finanzamt klar, dass mit Möbeln verkauft wurde (könnten ja auch vorher entfernt worden sein)? gut, das geht noch, weil über den Verkaufszeitraum der Mietvertrag weiter lief.

2. Der Käufer hätte Grunderwerbsteuer sparen können, weil für einige Tausend Euro Möbel enthalten waren, die man hätte rausrechnen dürfen.

Ein Weg zu uns, vor dem Vertrag hätte also beiden etwas geholfen.

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@wfwbinder

Meine Erfahrung mit Notaren ist völlig anders. Vor Jahren, als die Erschließungskosten unter bestimmten Umständen nicht der Grunderwerbssteuer unterlagen, teilte ich im Zuge Notartermins beim Kauf meines Bauplatzes dem Notar mit (ich hatte mit dem FA telefoniert und war informiert, das die Notar häufig die Zusammenfassung aus notariellen Verträgen falsch schreiben in diesem Zusammenhang). Der Notar meinte meine Informationen treffen nicht zu. Ich müsse auf Erschließungskosten auch Grunderwerbsteuer zahlen und bestand auf einen entsprechenden Passuns im Vertrag. Ich habe den Nortartermin deshalb platzen lassen und einen Anwalt beauttragt, die Angelegenheit zu klären. Das Grundstrück habe ich deshalb 4 Monate später gekauft und natürlich keine Grunderwerbsteuer auf die Erschließungkosten (42.000DM). Alle meine Nachbarn haben auf die Erschließungskosten Grunderwerbssteuer gezahlt. Der Verkäufer, die Gemeinde, hat sich blöd gestellt. Einer hat noch geklagt. Der Richter hat ihn gefragt, was er denn wolle, er hätte doch den Steuerbescheid akzepiert und gezahlt. Er hat Ihn für blöd hingestellt.....

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Ja, musst Du.

Das war bei uns auch so: Im März gekauft und erst im Februar 2017 müssen wir erstmals für ein Quartal zahlen. Für uns ist das positiv.

Und leider ist es für die alternative Regelung, die "wfwbinder" vorschlägt zu spät.