Wenn ich mit Schwarzgeld Grundstück für ca. 50.000 € kaufe, danach einen Bungalow wieder mit Schwarzgeld für ca 100.000 € bauen lasse, fragt das Finanzamt nach?

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Liebe/r MarcBa119,

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7 Antworten

Wer sich mit Schwarzgeld belastet, hat ein Problem.

Natürlich fragt das Finanzamt wie ein Haus finanziert ist. Aber das Problem fängt schon früher an, wenn nämlich der Notar fragt, wie die Zahlung erfolgen soll, das wird nämlich im Grundstückskaufvertrag vermerkt.

Auch bei Bauunternehmen werden größere Summen selten in Bar gezahlt.

Wenn Du Dein Schwarzgeldproblem lösen möchtest, solltest Du Dir was besseres einfallen lassen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

In früheren Zeiten gehörte es zum guten Ton, Schwarzgeld bei Grundstücksgeschäften unter zu bringen. Niemand wäre aber so dumm gewesen, den Kaufpreis komplett schwarz zu bezahlen. Mehr als 10% galt als Risiko und die dann auch nur in bar.

Bei den Baukosten wurde es heikel. Meist hat man Hypotheken aufgenommen und die schwarze Penunze für Sondertilgung verwendet.

Das alles ist Historie. Welcher Verkäufer wäre heute so ungeschickt, sich Schwarzgeld aufhalsen zu lassen. Und den Trick mit der Sondertilgung kennt das Finanzamt schon. Was Du willst, nämlich komplette Zahlung mit unversteuertem Geld, ist russisch Roulette mit 6 Patronen in der Trommel. Das fliegt unweigerlich auf und dann wird es unglaublich teuer.

Mhm das dachte ich mir schon, dass es so einfach nicht ist. Was wäre, wenn man sich eine Wohnung MIETEN würde die ca. 700€ monatlich kostet. Man selber arbeitet aber garnicht. Fragen die nicht irgendwann nach "Ey Keule woher hast n die Kohl dafür". Die Ausstattung usw. würde man dann natürlich in Bar kaufen. Da gäbe es denn keine Beweise.

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Das Finanzamt fragt nicht hinsichtlich des Kaufs und des Baus. Wohl aber nach der Herkunft des Geldes.

Ist das schon Geldwäsche?

Wenn ich schwarz arbeite und von dem Schwarzgeld die Baukosten zahle und nach Vertigstellung das Haus wieder verkaufe?

Wie ist die Strafe wenn man erwischt wird und gegen welchen Paragraf verstößt man?

Gibt es eine Verjährung der Straftat?

Finde keinen Paragrafen! Danke für eure Antworten im Voraus.

Natürlich. Das Finanzamt fragt nach, woher du das Geld hast.