Von Freiberufler zur Angestellte - wie werde ich vom Finanzamt behandelt?

Hi,

Ich habe da ne Frage, die mir irgendwie niemand richtig beantworten kann. Deswegen schreibe ich in diesem Forum und ich hoffe, dass ihr mir da vielleicht weiterhelfen kann, bevor ich vollkommen verzweifele.

Neben meinem Studium habe ich als Freiberufler noch gearbeitet und mein Gewinn aus meiner selbstständige Tätigkeit war nie mehr als 6.000 euro im Jahr war (immer unter dem Freibetrag). Nun ist es jetzt so, dass ich mein Studium erfolgreich beendet habe und einen Jobangebot zum 1.August bekomme habe - Festangestellte! das wurde heißen, dass mein gesamtes Jahreseinkommen plötzlich über 8.000 betragen wird, da der Arbeitgeber mir ca. 3.000 brutto zahlen wird, WENN ich den Job annehmen wurde. Jetzt zu meiner Frage:

Mir ist schon klar, dass das Finanzamt mein Jahreseinkommen aus der selbstständige und nichtselbständige Tätigkeit berechnet und ich wahrscheinlich aufgrund meiner selbständige Tätigkeit, die ich bis dato ausgeübt habe, das erste mal Steuern nachzahlen muss. Wie behandelt das Finanzamt mich für das Jahr 2015? Werde ich dann für meine selbständige Tätigkeit (was ja in diesem Fall eine nebenberufliche Selbständigkeit dargestellt) geschätzt und müsste ich aufgrund dessen eine Steuer - Vorauszahlung plötzlich an das Finazamnt leisten?

Es wäre echt super, wenn ihr mir da weiterhelfen könntet…. LG

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Steuer Nachzahlung wegen Handy Prämie!? (EStG)

Hallo, ich habe einen neuen Bescheid für die Einkommenssteuer 2010 erhalten. Zum Sachverhalt: Laut einer dem Finanzamt vorliegenden Mitteilung, habe ich im Jahr 2010 eine Vergütung für den Abschluss eines Mobilfunkvertrages in Höhe von 376,- Euro erhalten. Der neue Bescheid für das Jahr 2010 weißt nun eine Nachzahlung in Höhe von 118,61 Euro aus (scheinbar mit Verzinsung). Ich habe dagegen Einspruch eingelegt. Nach einigen Wochen bekam ich nun die folgende Antwort vom Finanzamt: "... der Einspruch ist nach meinen Feststellungen nicht begründet. Die Ihnen von der Firma Sparhandy GmbH gezahlte Vergütung für die Verlängerung oder den Erstabschluss eines Mobilfunkvertrags stellt steuerpflichtiges Einkommen im Sinne des § 22 Nr. EStG (Einkünfte aus Leistungen) dar. Leistung im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG ist jedes Tun, Dulden, oder Unterlassen, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrags sein kann und das eine Gegenleistung auslöst. Die in Frage stehende Vergütung wurde Ihnen für den Abschluss eines neuen Mobilfunkvertrags gewährt. Dabei ist es unerheblich welchen Gebührentarif Sie monatlich zahlen müssen und ob die Handykosten in irgendeiner Weise steuerlich geltend gemacht werden. Sollten Sie nach nochmaliger Überprüfung zu dem Ergebnis kommen, dass der Bescheid nicht beanstanden ist, so bitte ich, mir bis zum 24.04.2014 mitzuteilen, ob Sie den Einspruch zurück nehmen. Füllen Sie bitte für Ihre Antwort die beigefügte Erklärung aus und senden Sie diese dem Finanzamt zurück." Was nun? Die Prämie habe ich erhalten, dafür statt einer reduzierten Grundgebühr die volle monatlich bezahlt. Zudem setze ich auch keine Handykosten ab.

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Warum wird mein Verlustvortrag nie aufgebraucht?

Hallo, ich bin ein armer Student. Ich bin so arm dass jeder Sozialhilfeempfänger mich auslachen würde, weil ich so geringe Einkünfte habe. http://2.bp.blogspot.com/-16Jn89KIuso/TadIowyC-4I/AAAAAAAAAzY/KpgXWncT944/s640/wein_smiley_01.jpg
Und wenn ich im Fernsehen mitbekomme wie manche hartz4-Bezieher sich darüber beklagen, sie kämen mit 600 oder 1000 oder mehr Euro im Monat nicht aus, dann kann ich nur den Kopf darüber schütteln. Der einzige Lichtblick in meinem traurigen finanziellen Dasein stellen meine geringen Kapitaleinkünfte dar, in deren Erzielung ich viel Zeit investiere. Nun zu meiner [b]Frage:[/b] seit 2008 bekomme ich jedes Jahr mit dem Est-Bescheid vom Finanzamt eine Mitteilung: verbleibender Verlustvortrag zum 31.12. = 10587 Euro Jedes Jahr das gleiche: obwohl ich immer Gewinne erziele, vermindern sich dies 10587 Euro nicht. Beispiel: Einkommensteuererklärung für 2012 = Einkommen aus selbst. Tätigkeit +3000 Euro - 4000 Euro Sonderausgaben - 1500 Euro Kapitalerträge + 2000 Euro Gewinne aus Veräußerung von Kapitalanlagen. Die 2000 Euro Gewinne kommen ungefähr hin. Meine Kapitalerträge betrugen aber nicht -1500 Euro, sondern +1200 Euro (Zinsen, Divi usw) Lt. Einkommensteuerbescheid musste ich keine Est zahlen, sondern habe noch 700 Euro Kap.ertr.steuer zurück bekommen. Ich beklage mich darüber nicht, sondern bin froh darüber dass so ein armer Schlucker wie ich die Kap.ertr.steuer immer zurück bekomme. Aber da jetzt dieser Verlustvortrag zum 31.12.2013 verfallen soll, frage ich mich, warum der bisher noch nie aufgebraucht wurde. Zinsen+Divi habe ich pro Jahr ca. 1000-2000 Euro und Spekugewinne sinds ungefähr 2000-5000. Eigentlich hätte doch in den Jahren seit 2008 der Verlustvortrag aufgebraucht sein müssen, oder? Für informative Antowrten bedanke ich mich im Voraus !

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