Dürfen auch Hausfrauen Bewerbungskosten von der Steuer absetzen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wie der Name sagt: Bewerbungskosten sind anzusetzen, wenn man sich um einen JOb bemüht. Das wäre zu plausibilisieren oder nachzuweisen, aber auch Hausfrauen, Jugendliche nach der Schule und Arbeitslose können das geltend machen.

Wenn eine Hausfrau eine Stelle im gleichen Gewerbe sucht, dann nennt man die anzusprechende Stelle "Ehevermittler" und der ist steuerlich nicht absetzbar. Vorher den Gang zum Scheidungsanwalt aber nicht vergessen, sonst muß man auch noch den Strafverteidiger beauftragen.

Dürfen auch Hausfrauen Bewerbungskosten von der Steuer absetzen?

Von welchen steuerpflichtigen Einkünften denn?

G imager761

Von dem des Ehemannes?

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@EnnoBecker

EB, dies war auch mein Gedanke beim Lesen der Frage. Ich hätte es zumindest in der Einkommensteuererklärung untergebracht ! Versuch macht kluch ;-)))

K.

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