Gleiche Steuer-ID-Nr. mehrfach an verschiedene Steuerpflichtige vergeben ...

Gestern Abend hatten wir Besuch einer guten Bekannten meiner Frau. Eine absolut zuverlässige und grundehrliche Person, die Folgendes erzählte:

2011 gab sie ganz normal unter ihrer bekannten Steuer-ID ihre Einkommenssteuererklärung ab. Nach mehreren Monaten erhielt Sie ihren Steuerbescheid. Bis dahin ganz normal also.

Im Steuerbescheid waren jedoch Fahrtkostenersatz des Arbeitgebers in Anrechnung gebracht, die Sie nie erhalten hatte und auch auf ihrer elekronischen Lohnsteuerbescheinigung nicht ausgewiesen sind.

Sie ging von einem Versehen aus und ging in die FA-Sprechstunde um den Sachverhalt zu klären.

Nach einigem Hin und Her stellte der Sachbearbeiter fest, dass ihre Steuer-ID offensichtlich mehrfach auch an andere Steuerpflichtige vergeben wurde und dass es zu einer Vermischung der Datensatze von den verschiedenen Steuerpflichtigen gekommen sei. Unglaublich - ist aber so geschehen.

Im Nachgang korrigierte das FA den Steuerbescheid. Also - alles gut. Thema erledigt.

Nun kommt es ganz dicke.

2012 - neue Steuererklärung - gleiches Spiel. Identischer Fehler. Beschwerde beim FA. Korrektur. FA schreibt ihr, dass alle anderen Steuerpflichtigen nun ihre eigenen Steuer-ID hätten. Das Problem damit dauerhaft gelöst sei.

2013 - Steuerbescheid für 2012: Nun stimmt in ihrem Steuerbescheid bis auf die Kapitalerträge und die Fortbildungskosten nichts mehr überein. Das FA berechnet fast den dreifachen Lohn, selbstverständlich werden auch wieder ein Fahrkostenersatz, der nicht stattfand, in Anrechnung gebracht usw. Ergebnis: Sie soll nun knappe 12.000 € Einkommensteuer nachzahlen.

Selbstverständlich hat sie sofort schriftlich Einspruch eingelegt und Vollstreckungsschutz beantragt.

Ich vermute mal, dass das FA den Steuerbescheid nun wieder korrigieren wird und sie mit dem Schrecken davon kommt.

Nun zu meiner eigentlichen Frage.

Ich kann mir kaum vorstellen, dass das ein "tragischer" Einzelfall ist. Im Netz finde ich nur Handlungsanweisungen, wie vorzugehen ist, wenn ein und der selbe Steuerpflichtige mehrere Steuer-ID´s hat. Jedoch nicht einen Hinweis darauf, wie zu verfahren ist, wenn die gleiche Steuer-ID an mehrer Steuerpflichtige herausgegeben wurde?

In allen Dokumenten die ich lese, scheint diese Möglichkeit überhaupt nicht zu existieren.

Das eigentlich Erschreckende für mich ist jedoch die Erkenntnis, dass es zu Vermischungen von eigenen Datensätzen mit denen anderer Steuerpflichtiger überhaupt kommen kann.

Da, wie bei meiner Bekannten, dieser Fall ja nun schon drei Mal eingetreten ist und es dem FA nicht gelingt diesen Fehler zu bereinigen frage ich mich, an welche Stelle man sich wenden muss um eine dauerhafte Klärung des Problems zu erreichen?

Habt ihr schon von Ähnlichen Vorfällen gehört? Wie sind die Betroffenen oder deren Steuerberater mit dem Thema umgegangen? Steht zu befürchten, dass das Thema doch ein bischen gewaltiger ist? Oder hab ich Paranoia?

Hoffe auf viele Antworten.

Gruß aus Frankfurt/Main.

Jürgen

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Übungsleiterfreibetrag - privater Bildungsträger (nicht gemeinnützig)?

Über 25 Jahre bin ich bei einem privaten Bildungsträger als selbständiger Dozent tätig (im Nebenberuf) (privatrechtliche GmbH , nicht gemeinnützig). Es sind immer Tätigkeiten, die von der Agentur für Arbeit BA ausgeschrieben werden (z.B. abH, AsaFlex - also für Jugendliche in der beruflichen Erst-Ausbildung)

Die ersten 20 Jahre habe ich meine Einnahmen-Überschußrechnung ausschließlich mit der Übungsleiterpauschale abgerechnet und immer die (Papier-)Rechnungen ans Finanzamt geschickt.

Erst seit 2018 "will" das Finanzamt keine "Papier-Belege" mehr sehen.

Ich weiß, daß der Übungsleiterfreibetrag § 3 Nr. 26 EStG nur gilt für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder usw. im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts. 

Eigentlich wird mein Auftraggeber (also die GmbH) von der BA beauftragt und ich nur "indirekt". Meine Honorar-Verträge laufen nur über die GmbH.

Aber ohne die Vielzahl der nebenberuflichen Dozenten könnte der Auftrag der BA tatsächlich nicht erfüllt werden. Sie sind (meiner Meinung) die eigentlichen "Leistungserbringer" und haben die Hauptverantwortung, daß die Jugendlichen ihre Prüfungen bestehen. Es ist also eine wichtige gesetzgeberische sozialpolitische Intention i.S. des § 3 Nr. 26 (FG Köln, Urteil vom 20.01.2022 - 15 K 1317/19)

Das Finanzamt hat meine Abrechnung immer akzeptiert (in dieser langen Zeit waren es zwei Finanzämter und mit Sicherheit viele Sachbearbeiter)

Zwischen den Jahren habe ich das gelesen :

https://www.nettolohnplus.com/steuerlexikon/dozenten/   2023

Dozenten

Wird eine Dozententätigkeit nebenberuflich für eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine gemeinnützige Organisation ausgeübt, kann die Übungsleiterpauschale geltend gemacht werden. Die Einnahmen sind dann bis zu einem bestimmten jährlichen Betrag steuerfrei. Die Pauschale greift nicht für Dozententätigkeiten bei privaten Bildungsträgern oder selbständige achhilfeangebote. Dies ist auch dann der Fall, wenn der private Bildungsträger seinen Auftrag ursprünglich durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts erhalten hat, z.B. durch die Agentur für Arbeit.

Jetzt bin ich doch stark verunsichert. Wäre echt bitter, wenn ich die Übungsleiterpauschale "irgendwann" nicht mehr anwenden könnte.

Wie gesagt, bis jetzt gab es und gibt es (noch) keine Probleme - ist es wirklich ein "Zufall" ?? Kann man es glauben, daß sich das Finanzamt 20 Jahre "geirrt" hat ?

Einen Anspruch auf "Bestandschutz" werde ich wohl nicht haben...

Hat jemand "praktische" Erfahrungen ?

Hier noch weitere steuerliche Informationen:

Auf meinen Rechnungen steht: Das Honorar für diese Lehrtätigkeit ist umsatzsteuerfrei (§4 Nr.21 UStG).

Zur GmbH: Alle x-Unternehmen der x-Gruppe sind anerkannte Bildungsträger nach den Bestimmungen der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.Die Einhaltung unserer Qualitätsstandards wird regelmäßig von der fachkundigen Stelle YYYY überprüft.

Ich bedanke mich für die Antworten.  

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Chancen auf Stundung /Ratenzahlung beim Finanzamt?

Guten Tag zusammen,

folgende Situation: Ich war ab 2010 - 2012 selbständig als Texterin. Anfangs lief alles gut, dann blieben aber Aufträge aus, und die psychische Belastung hat mich obendrein für einige Wochen lahm gelegt, weshalb ich hohe Ausfälle hatte und daher nun hohe Schulden habe. Letztes Jahr lief es allerdings deutlich besser, und ich konnte recht hohe Einkünfte erzielen. Inzwischen habe ich eine ordentlich bezahlte Festanstellung.

Trotz der guten Einkünfte war es allerdings kaum möglich, Geld für die Einkommensteuer zur Seite zu legen, da sich sehr viele Schulden angesammelt hatten und ich vollauf damit beschäftigt war, die drängenden Rechnungen zurück zu zahlen (unter anderem konnte ich meine Krankenversicherung nicht mehr zahlen und hatte da hohe Raten, hinzu kamen ausstehende Kreditkartenraten etc. Leider habe ich den Fehler gemacht, zu versuchen, Engpässe mir Kreditkarten zu überbrücken. Dass das dumm war, braucht mir keiner sagen, ich weiß das, ich bin da sehr naiv ran gegangen, bereue das auch sehr und tue alles, um mich nach und nach aus der Misere zu befreien)

Ich wohne derzeit sehr billig in meinem Elternhaus, um die Möglichkeit zu haben, die Steuern anzusparen, aber es reicht nicht. Ich habe auch eine begründete Fristverlängerung für die Abgabe der Einkommensteuer beantragt und bewilligt bekommen, damit ich etwas mehr Zeit habe, das Geld zusammen zu bekommen. Allerdings fehlen von den zu erwartenden rund 3.000 Euro Einkommensteuer wie ich es drehe und wende bis zum Fälligkeitstermin (wenn ich davon ausgehe, dass die Bearbeitung einen Monat dauert + 1 Monat Zahlungsfrist) 500 Euro. Ich war diesbezüglich bei meiner Bank und habe um eine Dispoerhöhung um diesen Betrag gebeten, dies wurde aber abgelehnt, wohl weil es in der Vergangenheit mehrere Rücklastschriften gab. In den letzten Monaten war dies zwar nicht mehr der Fall, aber da ist nichts zu machen. Kredit bekomme ich dann natürlich erst recht keinen.

Natürlich ist man immer auf die Kulanz des Finanzamts angewiesen. Aber bestünden eventuell Chancen, wenn ich anbieten könnte, den größten Teil der Steuerschuld, 2.500 Euro sofort zu bezahlen und den Rest dann in zwei Raten zu 250 Euro abzuzahlen? Morgen telefoniere ich noch einmal mit der Bankberaterin und werde sie bitten, mir eine Bestätigung der Ablehnung zukommen zu lassen.

Und wenn sich das Finanzamt nicht darauf einlässt, was droht mir dann? Würde es wahrscheinlich recht schnell zu einer Vollstreckung kommen oder lassen die sich durch eine Zahlung einer größeren Summe erst einmal besänftigen?

Bin für jeden Rat dankbar. Vielen Dank im Voraus.

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Fehler in Einkommensteuerbescheid 2011

Hallo, ich habe ein großes Problem mit dem Finanzamt und bräuchte deswegen dringend Hilfe.

1) Erstens habe ich den Einkommensteuerbescheid per Post nicht erhalten, sondern nur die 1.Mahnung eine Nachzahlung zu leisten. Was muß ich jetzt am besten tun?

2) Die erhaltene Lohnsteuer-Nachzahlung für 2011 ist völlig außerhalb meiner Vorstellungskraft und kann nicht stimmen. Falls ich einen Fehler bei meiner Steuererkärung gemacht habe (oder das Finanzamt etwas falsch berechnet hat), wie kann ich das jetzt wieder korrigieren?

Ich habe im Kalenderjahr verdient:

29.209.- Euro Bruttoarbeitslohn

2.264.- Euro Einkünfte aus Vermietung u. Verpachtung

618.- Euro Lohnersatzleistung (Arbeitslosengeld)

Laut meiner Steuersoftware muss ich 220,60.- Euro nachzahlen. Das wohl vorallem wegen den Zusatzeinnahmen aus Vermietung u. Verpachtung. In der Nachzahlung ist aber noch nicht berücksichtigt, dass ich dafür vierteljährliche Vorauszahlungen geleistet habe, die höher sind als die 220.- Euro. Es ist also sehr wahrscheinlich, dass ich überhaupt nichts nachzahlen muss.

Jetzt der Hammer: Das Finanzamt fordert von mir eine Lohnsteuer-Nachzahlung von 1813.- Euro!

Als ich persönlich zur Sprechstunde beim Finanzamt erschienen bin, hat der "Mitarbeiter" dort mir irgendwelche Schlagworte an den Kopf geworfen, z.B. "Progressionsvorbehalt" oder "Gewinn aus Vermietung und Verpachtung". Im Nachhinein ist mir natürlich klar, dass er mich nur abwimmeln wollte und verhindern wollte, dass das Finanzamt den Fehler zu ihren Gunsten korrigiert.

Der Progressionsvorbehalt, der sich durch die 618.- Euro Arbeitslosengeld ergibt ist natürlich da, aber er beträgt für das ganze Jahr nur 77.- Euro, nicht 1813.- Euro! Wie gesagt sind auch die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung nicht die Ursache, da diese ja insgesamt nur knapp über 2000.- Euro liegen und dafür außerdem schon einige hundert Euro Vorauszahlungen geleistet wurden.

Was kann ich tun, damit ich diese irrsinige Nachzahlung nicht zahlen muss? Sei es, weil ich einen fehlerhafte Angabe gemacht habe bei meiner Einkommenerklärung oder weil das Finanzamt etwas nicht richtig berechnet hat. Außerdem habe ich den Steuerbescheid nicht auf dem die Nachzahlung ausgewiesen ist, sondern nur die 1.Mahung mit Überweisungsträger.

Ich habe jetzt einen Brief ans Finanzamt geschickt in der ich erkläre den Bescheid nicht erhalten zu habe und (vorsichtshalber) Widerspruch gegen den Steuerbescheid einlege (leider ohne Rückschein)

Ich sehe keinen Sinn darin nochmal aufs Finanzamt zu gehen, da die Mitarbeiter dort darauf trainiert zu sein scheinen einen zu hinters Licht zu führen. Der Mitarbeiter dort braucht ja nur auf seinen PC-Bildschirm schauen und kann dann kontrollieren, was die Ursache der horrenden Nachzahlung ist, damit man den Fehler beheben kann. Stattdessen schiebt er irgendwelche offensichtlichen Falschaussagen vor, damit ich die Nachzahlung nicht korrigieren kann. Danke für Hilfe und Infos!

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