Warum wird mein Verlustvortrag nie aufgebraucht?

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Vielleicht hast Du keine Verlustverrechnung beantragt?

Woher kommt denn der Verlustvortrag? Mit welcher Einkunftsart sollte er denn verrechnet werden?

Kapitalerträge jedes Jahr werden zunächst mit bestehenden Verlusttöpfen bei der Bank, dann dem Freistellungsauftrag, dann mit anrechenbaren Quellensteuern verrechnet. Erst was dann übrigbleibt, kannst Du auf Antrag mit dem bescheinigten Verlustvortrag (gemäß den Beschränkungen für die Verrechnung zwischen Einkunftsarten bzw. zwischen Aktien und sonstigen Verlusten) verrechnen lassen.

Doch, ich kreuz das jedes Jahr in der Est-Erklärung an. Der VV stammt aus Verlusten mit Aktien und Zertifikaten und Fonds in dem schlimmen Börsenjahr 2008 (Lehmann-Pleite usw)

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@gurusucher

Wenn Du keine Steuern zahlst, dann kann auch kein Verlustvortrag verrechnet werden.

Wenn nach Deiner Schilderung alle Einkünfte unterhalb von ca. knapp 9.000 EUR liegen, werden gar keine Steuern fällig. Per Günstigerprüfung wird auch keine Abgeltungssteuer fällig.

Also solltest Du in 2013 schnell noch gut 11.000 EUR Gewinne mit Wertpapieren (Aktien und nicht-Aktien, damit beide Verlustarten des Vortrags ausgeschöpft werden können), sowie Einkünfte aus selbständiger bzw. nicht-selbständiger Arbeit von mind. 8.130 EUR haben. In diesem Fall fällt für die Einkünfte keine Steuer an, für die Kapitalerträge erfolgt die Verlustvortragsverrechnung. Das lohnt sich aber auch nicht so recht, da Du per Günstigerprüfung ohnehin weniger als 25% Steuern zahlen würdest. Daher sollten die Einkünfte aus selbständiger/nicht-selbständiger Arbeit besser in der Größenordnung von gut 12.000 EUR oder mehr liegen, damit auch der Grenzsteuersatz 25% beträgt.

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@gandalf94305

@Gandalf: danke für den Tipp! So 5000-6000 Euro Gewinne realisieren könnte ich schon. Bei Ebase wäre´s sogar gebührenfrei der Ver- und Ankauf. Die 12000EUR aus selbständiger Arbeit: so viel verdiene ich in 2 - 3 Jahren. Da müsste mir in den nächsten 3 Wochen noch eine grandiose Geschäftsidee einfallen oder ein Super-Job angeboten werden. Aber vielleicht kommt mir ja noch ein Geistesblitz.

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@gurusucher

Gut. Der Punkt ist nämlich folgender:

Den Verlustvortrag kannst Du nur nutzen, wenn Deine Einkünfte über ca. 9000 EUR liegen (8.130 EUR plus 16 EUR plus 108 EUR Sonderausgabenpauschale plus 801 EUR Freistellungsauftrag = 9.055 EUR) liegen. Irgendwo gibt es dann auch noch Krankenversicherung etc., aber das lasse ich jetzt außer Acht. Über diesen 9.055 EUR fallen Steuern an, d.h. die Kapitalerträge könnten von dem Verlustvortrag profitieren.

Betragen diese ca. 10.587 EUR, so würde das bedeuten, daß Du 19.642 EUR an Einkünften (max. 8.254 EUR davon aus nicht-selbständiger oder selbständiger Arbeit, den Rest, mind. also 11.388 EUR aus Kapitalerträgen) steuerfrei einstreichen könntest. Weniger Einkommen, mehr Kapitalerträge sind möglich.

Also besteht die Strategie für Dich momentan darin, diese Grenze möglichst gut auszuschöpfen, d.h. möglichst viele Gewinne zu realisieren. Auch in den Folgejahren wäre das der sinnvolle Weg, um Gewinne auf diese Weise im Steuerfreien Sockel unterzubringen.

Wenn Du also einen ETF für 5.000 EUR gekauft hast und für 10.000 EUR verkaufst, dann wären das 5.000 EUR Gewinn (steuerfrei) und durch gleichzeitigen Neukauf wird der neue Einstandsbetrag von 10.000 EUR wieder vermerkt. Fällt der Kurs auf 8.000 EUR, hättest Du unter dem Strich immer noch 3.000 EUR Plus, aber bei einem Verkauf würden nun 2.000 EUR Minus herauskommen, die später wieder gegen Gewinne verrechnet werden können. Ohne diese Gewinnrealisierung wäre es ein Gewinn von 5.000 EUR, der zu versteuern ist.

2013 bekommst Du die Gewinne also steuerfrei, während in ein paar Jahren, wenn Dein Gehalt/Einkommen deutlich höher ist, der gleiche Gewinn aufgrund des höheren Einkommens zu versteuern wäre.

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Wenn Du dem bereitwilligen Antwortgeber noch mitteilst, aus welcher Einkunftsart denn der Verlustvortrag stammt...

Verluste und Gewinne aus verschiedenen Einkunftsarten können nicht (immer) miteinander verrechnet werden.

Ja klar: Verluste mit Aktien und Zertifikaten und Fonds in dem schlimmen Börsenjahr 2008 (Lehmann-Pleite usw)

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Weil es sich hier warscheinlich um die sogenanten "Altverluste" aus privaten Veräußerungsgeschäften n.§ 23 EStG in der bis Ende 2008 geltenden Fassung handelt. Die können z.B. aus Wertpapierverkäufen stammen. Diese Verluste wurden in einem gesonderten Verlustfeststellungsbescheid festgestellt. Diese Altverluste können bis zum 31.12.2013 mit Veräußerungsgewinnen beispielsweise Wertpapiere asgeglichen werden, womit die Steuerlast sich senken ließe. Aber da ja sowieso keine Steuern anfallen, da die Einkünfte unter dem Grundfreibetrag von 8.004 liegen wirkt sich das steuerlich nicht aus.