Von Freiberufler zur Angestellte - wie werde ich vom Finanzamt behandelt?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hast nicht klargestellt, ob du auch weiterhin, neben deiner abhängigen Tätigkeit, freiberuflich in 2015 tätig sein wirst..Wenn ja ::: Das Finanzamt rechnet immer alle Erträge (Gewinne ) bzw. Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit zusammen und errechnet daraus die zu zahlende Steuer. Nach Abgabe der Steuererklärung 2014 wird das Finanzamt 1/4 jährliche Vorauszahlungen festsetzen und zwar rückwirkend für das ganze Jahr 2015. Gebe die Steuererklärung so spät wie möglich ab-einmal mahnen lassen, kostet beim 1. Mal nix - wenn der Bescheid dann spät im Jahr 2015 kommt und du dann schon belegen kannst, dass es mit der selbständigen Tätigkeit nicht so gut läuft, kannst du mit dem Finanzamt über die Reduzierung der Vorauszahlungen handel. Hat bei mir prima geklappt, die VZ wurden auf 0 gestellt.

Da ich einer persönlichen Bitte nicht widerstehen kann, trotz der anderen richtigen Antworten, auch noch eine von mir.

  1. Solange die Einkünfte unter dem Grundfreibetrag und anderem Kleinkram (Sonderausgabenpauschale) liegt, fällt natürlich keine Steuer an.

  2. Wenn dann Gehälter, also eine Hauptbeschäftigung dazu kommen, werden die Einkünfte natürlich höher und alles zusammen besteuert.

  3. Die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit unterliegen dem Lohnsteuerabzug.

  4. Für die Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit wird dann vermutlich Nachzahlungen entstehen (im ersten Jahr). Das kann man entweder über einen Einkommensteuerrechner selbst ermitteln, oder man legt einfach ca. 30-35 % zur Sicherheit zurück.

  5. In dem ersten Bescheid mit beiden Einkünften, werden dann Einkommensteuervorauszahlungen festgesetzt.

  6. Die Vorauszahlungen werden immer nach dem letzten Ergebnis errechnet. Wenn die Einkünfte aus der Nebentätigkeit dann erheblichen Veränderungen unterliegen, kann man auch eine Herabsetzung der Vorauszahlungen erreichen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Bei abhängig Beschäftigten zieht der Arbeitgeber die Steuern ein, Freiberufler müssen sie selber dem FA ggü erklären und abführen.

Das FA setzt im letztgenannten Fall Vorauszahlungen fest und zwar der Höhe nach bemessen nach den Einkünften des vorherigen Jahres.

Selbstverständlich mußt Du in Zukunft Quartalsvorauszahlungen leisten. Allerdings natürlich nur bemessen auf den Steueranteil der auf die freiberuflichen Einkünfte entfällt. Wenn Du die freiberufliche Tätigkeit aufgibst oder aber, sich das daraus ergebende steuerpflichtige Einkommen reduziert, kannst Du beim FA jederzeit Herabsetzung der Vorauszahlunen beantragen.

Und noch ein Hinweis: Umsatz ist nicht gleich Gewinn. Es ist doch wohl kaum anzunehmen, dass Du im Zusammenhang mit der freiberuflichen Tätigkeit keine Ausgaben hast. Die kannst Du natürlich gewinnmindernd berücksichtigen.

Kleine Ergänzung:

Die Vorauszahlungen sind natürlich nur eine vorläufige Festsetzung. Mit der Steuererklärung im Folgejahr werden alle Einkünfte, Sonderausgaben, sowie die einbehaltene Lohnsteuer und die geleisteten Vorauszahlungen genau abgerechnet.

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Hallo,

wenn die selbstständige Tätigkeit weiter ausgeübt werden soll, kann das passieren. Aber da Du ja schon damit rechnest, nicht plötzlich und sicher in Raten.

Viel Glück

Barmer