Grundfreibetrag und zvE?

Hallo,
ich hatte schon mal bzgl. Hauptberuf und Freiberufliche Nebentätigkeit versteuern gefragt. Das war natürlich alles sehr hilfreich, aber ich wollte nur nochmal fragen wie das mit dem Grundfreibetrag ist.
Ich hab mir den letzten Steuerbescheid von mir nochmal genauer angeschaut als vergleich und konnte nirgendwo den Grundfreibetrag finden.
Wird das überhaupt explizit aufgelistet?
Ich bin nur ein bisschen verwirrt, weil die zvE Berechnungs-Darstellungen immer ohne Grundfreibetrag gezeigt werden. Oder ist das was mit "...Freibeträgen" gemeint ist?

Für 2022 mit 36400€ Bruttolohn für mein Hauptberuf und 20200€ für meine Freiberufliche Nebentätigkeit wäre es doch:

  • 36.400€ + 20.200€
  • 56.400€ (- 10.347 € | 2022)
  • 46.053€
  • zvE = 10.311€ laut der Grundtabelle 2022 (ohne Kirchensteuer)
  • - Einbehaltene Lohnsteuer
  • .....

Natürlich gehören noch die anderen Sachen wie Arbeitnehmerbeiträge, Werbekosten etc. dazu. Aber so müsste es doch eigentlich mit dem Grundfreibetrag aussehen oder täusche ich mich?

Und was genau ist der richtige Grundfreibetrag (2022) Steuerklasse 1?
Wenn man das bei Google nachschaut haben andere 10.347 € stehen und andere 9.984€.

Außerdem müsste ich doch nur eine Steuerklärung und EÜR von meiner Seite aus abgeben oder? (ELSTER)
Bis jetzt habe ich das immer nur mit TaxFix gemacht weil ich nur einen Hauptberuf hatte.

vielen Dank im voraus!

einkommensteuer, Steuererklärung, Steuern, Grundfreibetrag
Vollzeit angestellter + Kleingewerbe anmelden?

Hallo zusammen,

Ich bin momentan als Vollzeitangestellter und möchte ich nebenbei ein Kleingewerbe gründen als Mediengestalter/Mediendienstleister.

Was ich meine Kunden angeboten kann:

  • Webdesign inklusive Webhosting und Websites Verwalten.
  • Grafikdesign z. B. Logo, Visitenkarten, Flyer, Poster, Broschüre usw.
  • Fotografie: Produktfotografie, Portrait, Hochzeiten.

Nun ich habe paar Fragen bei Gewerbe-Anmeldung Formular:

  1. Rechtsform: Ich habe kein Mitarbeiter (also arbeite ich alleine) in Rechtsform soll ich Einzelunternehmen schreiben?
  2. Name des Geschäfts: Als Einzelunternehmen kann ich Firmenname z. B. „Lutus Medien Services“ statt mein Name schreiben?
  3. Was sollte ich genau bei „Angemeldete Tätigkeit“ schreiben?
  4. Einkommensteuer: (Ich habe das in Internet gelesen) Wann Einkommensteuer zahlen Kleingewerbe? Zumindest die Einkommensteuer musst du auch als Unternehmer eines Kleingewerbes in jedem Fall einreichen und evtl. bezahlen, sofern dein Einkommen 9.984 Euro im Jahr übersteigt.

Meine Frage: Ist das bedeutet, wenn ich von meinem Kleingewerbe bis 9.984 Euro im Jahr verdient habe, ist steuerfrei? Oder Einkommensteuer bedeutet Meine Kleingewerbe + was ich von meinem Job als Angestellter zusammen gerechnet?

Haben Sie irgendwelche Empfehlungen oder worauf sollte ich achten?

Vielen herzlichen Dank im Voraus für Ihre Helfe und Zeit!

Vania

einkommensteuer, Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Nebentätigkeit, Einzelunternehmen, Nebengewerbe
Was soll man machen, wenn sich die Bank verrechnet?

Hallo zusammen! Ich habe mal wieder einen Fall, den nur das Leben schreibt.

Seit einiger Zeit übernimmt die Bank in D die Festsetzung der Steuer aber was macht man, wenn die sich gründlich verrechnet? Anmerken muss ich, dass es sich um eine große, namhafte deutsche Bank handelt.

Fall aus der Praxis. Für 2021 wurde eine Verlustbescheinigung beantragt, ausgestellt und auch vom Finanzamt veranlagt.

2022 sind die steuerwirksamen Vorgänge mit 16 eigentlich übersichtlich viele. Die Bank hat aber in der steuerlichen Detailansicht mehr als 300 Vorgänge (da wurde viel berichtigt) und kommt statt eines Gewinns auf einen niedrigen fünfstelligen Verlust, der bei Nicht-Aktien durch die nicht berücksichtigte Verlustbescheinigung plausibel ist (exakt der Betrag der Verlustbescheinigung ist die Diffenenz).

Bei Aktien ist die Differenz (niedriger fünfstelliger Betrag zugunsten des Kunden) auch mit viel Mühe nicht plausibel.

Weil Verlust wird für 2022 keine Steuerbescheinigung kommen (es hätte auch Abgeltungssteuer einbehalten werden müssen, was nicht passiert ist) sondern der Verlust auf 2023 vorgetragen.

Nun ist der Steuerpflichtige so drauf, dass er die Bank schon 2022 und wieder 2023 mehrfach darauf aufmerksam gemacht hat, dass sie sich verrechnet hat und doch die Steuerdaten prüfen soll. Dies führte jeweils zu einer Menge Korrekturbuchungen. Wie oben geschrieben sind es inzwischen über 300. Leider veränderte sich das Ergebnis nicht.

Die Antwort auf die schirftlichen Anfragen des Kunden wirkten wie von einem Roboter geschrieben und wenn ein Mensch schreibt oder wenn er anruft (was er auch schon mehrfach gemacht hat), kommt immer der Brustton der Überzeugung rüber, dass sich doch der Kunde verrechnet haben muss.

Scheinbar will sich jetzt keiner mehr die über 300 Buchungen anschauen oder man verlässt sich darauf, dass andere alles schon angeschaut und berichtigt haben. Vielleicht war inzwischen auch jeder, der die Steuerdaten berichtigen darf, schon mal dran.

Nun fragt mich der steuerehrliche, nicht von einem Steuerberater beratene Mensch (braucht auch keinen, nur N und Kap), was er denn machen soll. Er könnte in der - noch nicht abgegebenen - Einkommensteuererklärung 2022 die korrekten Zahlen angeben. Diese aber nur durch die eigenen Zahlen belegen, die denen der Bank widersprechen. Im Zweifel wird die Bank zwar ihm mehr glauben als der Bank (weil Steuer entsteht), nur setzt sich der Fehler ja in 2023 fort. Er überlegt schon, in 2023 wieder eine Verlustbescheinigung zu beantragen. Soll er?

Konkrete Frage: Was würdet ihr an meiner Stelle ihm empfehlen? Darauf warten, dass bei der Bank irgendwann mal ein Revisor auf den vielleicht nicht nur bei dem Kunden passierten Fehler kommt?

Soll er für 2023 eine Verlustbescheinigung beantragen? Es wird wie schon für 2022 ein Gewinn entstehen aber laut Bank ist es abermals ein Verlust.

Abgeltungssteuer, einkommensteuer, Steuererklärung, Steuern
Kreditobjekt für Steuer ändern bei Kauf eines Eigenheims?

Hallo liebes Forum,

ich habe vor zwei Jahren die Niedrigzinsphase genutzt und zwei Immobilien zur Geldanlage gekauft. Zinssatz bei 0,5%. Also wirklich sehr günstig. Tilgung bei 2,5%, die Restschuld ist damit noch recht hoch. Darlehenshöhen sind 185.000 und 145.000.

Die Zinsen und Abschreibung kann ich natürlich von der Steuer absetzen und das ist schön und gut.

Jetzt ist privat auch klarer geworden, wo die Reise hingeht, und ich stehe vor dem Kauf einer weiteren Wohnung für die Selbstnutzung. 195.000 Euro, es muss ein bisschen renoviert werden, aber auch alles gut. Ich gehe auch mit ca. 100.000 Eigenkapital in die Sache. Nur dass die Zinsen mittlerweile bei mind. 3,5% liegen und ich die bei einem Eigenheim ja nicht absetzen kann.

Daher meine Frage:

Gibt es hier eine Möglichkeit, die Kredite zu 'tauschen', also den günstigeren Kredit auf das Eigenheim umschreiben zu lassen und so die steuerliche Absetzbarkeit für den teureren Kredit zu nutzen? Bei der auch das Finanzamt mitspielt?

Also höhere Zinsen auf dem Papier für ein Mietobjekt, dann Nutzung eines 'Altkredits' für Eigenheim, wo ich nur geringe Zinsen abschreiben kann?

Kredit ist ja schließlich Kredit, und wenn man verschuldet ist, macht es ja keinen Unterschied, für welches Objekt die Schulden fällig sind. Eines der vermieteten Objekte hat zusätzlich noch einen Wert in ähnlicher Preisrange, falls das relevant ist.

Ich würde mich auf eine Antwort freuen, ich denke, dass diese Frage in Zeiten steigender Zinsen viele umtreibt und ich habe im Netz nicht so viel dazu gefunden.

Danke und viele Grüße

Gottfried

Absetzen, Bank, Baufinanzierung, Darlehen, einkommensteuer, Immobilien, Kredit, Steuererklärung, Steuern, Zinsen

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