Steuererklärung Studentin verheiratet kein Einkommen?

Hallo liebe Experten,

ich habe einige Fragen in meinem Kopf und hoffe, dass ich hier die Antworten darauf kriegen kann. Ich habe mich mit dem Thema Steuererklärung befasst, und bei meiner Recherche sind bei mir einige Fragestellungen entstanden:

  1. Ich gebe zum ersten mal eine Steuererklärung ab. Jedoch sah ich, dass ich im Jahr 2015 keine Steuern bezahlt habe, da wenig verdient hatte. Daher dachte ich mir, dass ich im Jahre 2015 eine Einzelveranlagung wähle und bei meiner Frau, die nur studiert und kein eigenes Einkommen hat, und der Studium ihre 2.Ausbildung ist, eine Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags auswähle um es auf 2016 zu übertragen. Meine Frage nun: Kann man bsp: 2015 angeben, dass man EInzelveranlagung und in 2016 eine Zusammenveranlagung möchte? Oder muss man extra einen Antrag stellen?
  2. Es gibt ja diese Telefon und Internetkosten die man im Jahr 240€ absetzen kann. Meine Frage: WIll das Finanzamt unbedingt einen Beleg dafür? Dass Studenten Internet und Telefon brauchen steht ja ausser Frage. Mein Kollege meinte, dass er ohne Beleg nur 70€ im Jahr angegeben hatte, und das Amt das nicht akzeptiert habe. Die sollen auch nicht angeschrieben haben, dass sie dafür ein Beleg wollen. Sie sollen einfach nicht akzeptiert haben.
  3. Das selbe gilt für Bibliotheksfahrten an einem Samstag wo man sich mit den Mitstudentin traf um zu lernen. Wie soll man das belegen. Kann man ja nur schätzen für Aufwendungen für Verpflegung etc.
Student, einkommensteuer, Steuererklärung
Änderung Einkommensteuererklärung bei rückwirkender Rente noch möglich/notwendig?

Ich bin am 09.08.2017 rückwirkend zum 01.10.2016 verrentet worden. Es handelt sich um eine volle befristete Erwerbsminderungsrente.

Bis dahin hatte ich vom 01.10.2016 bis 05.04.2017 (inkl. 6 Wo. Lohnfortzahlung) noch gearbeitet und Lohn vom AG erhalten. Vom 06.04.2017 bis 01.08.2017 erhielt ich Krankengeld. Seit dem 02.08.2017 bekomme ich Rente.

Im Rentenbescheid wurde dies wie folgt aufgelistet: Für die Zeit vom 01.10.2016 bis 31.03.2017 "ist die Rente nicht zu zahlen, weil der zulässige Hinzuverdienst überschritten wird". Für diese Zeit habe ich ja volle Lohnzahlung durch meinen AG erhalten, knapp 3.000 Euro brutto im Monat. Ich habe jedoch nur eine Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro monatlich. Um diese Zeit bzw. Sachverhalt geht es mir eigentlich bei meinen später folgenden Fragen.

Ab April 2017 hatte ich Krankengeld erhalten, was teilweise wieder durch die Rentenversicherung direkt an die Krankenkasse ausgeglichen wurde. Ab August 2017 bekam ich dann Rente.

Ich hatte zum Zeitpunkt des Rentenbescheides, den 09.08.2017, meine Einkommensteuererklärung für 2016 schon beim Finanzamt abgegeben und auch danach nicht mehr geändert:

Jetzt komme ich zu den Fragen:

Ein Rentner muss keine RV- und AV-beiträge zahlen. Er muss nur KV und Pflegeversicherung bezahlen. Bei meiner Rentenhöhe von ca. 1250 Euro wird mir auch keine Lohnsteuer und Soli abgezogen.

Kann ich meine Einkommenssteuerklärung für 2016 noch ändern? Macht dies Sinn?

Bekomme ich in irgendeiner Form die Beiträge, die ich vom 01.10.2016 bis 31.12.2016 als Rentner in die Sozialversicherung gezahlt habe (AV, RV) wieder zurürck? Evtl. auch Lohnsteuer und Soli? Oder ist dies durch den sehr hohen Hinzuverdienst damals durch mein Gehalt, das ja weit über 450 Euro lag, nicht mehr möglich? Oder gibt es irgendwelche andere Gründe? Oder ist dies doch möglich?

Vielen Dank!

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