Kann ich (Rentner) Kosten für Anwalt wegen Rentenantrag steuerlich geltend machen?
Im Zusammenhang mit meinem Rentenantrag kam es zu Rechtsanwaltskosten, da eine Anerkennung im Rentenverlauf unstimmig war. Kann ich diese Kosten als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben, denn sie dienten ja dem Erhalte meiner Einkünfte?
2 Antworten
Das wird wohl klappen !!!
Der Werbekosten-Pauschbetrag beträgt jährlich nämlich nur 102 Euro.
Werbungskosten im Rahmen von Renten können beispielsweise Kontoführungsgebühren für ein Girokonto oder Ausgaben für einen Rentenberater sein.
Nur eine kleine Ergänzung:
Werbekosten-Pauschbetrag
Der Betrag gilt für den Werbungskosten-Pauschbetrag, da Rentner wohl keine Werbung machen;-)
Die Anwaltskosten für die Durchsetzung bzw. Erzielung der Rentenansprüche sind also passend im Rahmen des Werbungskostenbegriffes gemäß § 9 EStG.
Ja, denn Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung,Sicherung u.Erhaltung der Einkünfte. da der Pauschbetrag nur 102beträgt, wird der Betrag der Rechtsanwaltskosten auch zum Abzug berücksichtigt. Ob es steuerlich zum Tragen kommt, hängt von Ihren Einkünften ab. Denn wenn diese sowieso unter dem Grundfreibetrag von 8130€ bei Ledigen 16260 bei verheirateten liegt, fällt keine Steuer an.