Hy und erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort! Die Einkommensgrenze liegt (AFAIK seit 2010) bei 8004 Euro. Dabei ist aber ein Gerichtsurteil zu beachten, welches besagt, dass die Sozialabgaben hier direkt herausgerechnet werden können, also nur der NETTObetrag die besagten 8004 Euro nicht überschreiten darf! Dass das Geld dann weitergezahlt wird, wenn ich die Ausbildung begonnen habe, war mir übrigens klar, ich wollte nur auf Nummer sicher gehen, da ich ja weiß, dass das Kindergeld auch RÜCKWIRKEND für das GESAMTE JAHR wieder eingezogen werden kann, wenn vom Amt bemerkt wurde, dass das entsprechende Kind in einer bestimmten Zeit keinen Kindergeldanspruch hatte und diese Leistung trotzdem empfangen hat.
Soweit wie gesagt vielen Dank erstmal!
PS: Woher hast Du diese Information bezogen?
Grüße aus dem Pott...