Antwort
Du kannst gegen die betriebskostenabrechnungen auch Rückwirkend noch Einspruch erheben, was du umgehend tun solltest. Du kannst die unrechte Abrechnung ja nachvollziehen und solltest die Kosten von deinem Vermieter sofort zurückfordern und mit weiteren rechtlichen Schritten drohen sollte er darauf nicht reagieren.