Ergänzung:

Der Schüler hat vor, zwar anschließend einen neuen 400 Euro-Job anzunehmen, jedoch bei diesem max. die restlichen 800 Euro bis Ende des Jahres zu verdienen. Ist dies möglich?

Sollte der Schüler nun nachträglich wirklich Steueren und Sozialabgaben nachzahlen müssen, kann er sich diese dann beim Finanzamt per Steuererklärung wiederholen? Ist er vielleicht sogar zu einer Steuererklärung verpflichtet?

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Dann gleich noch ne Frage:

Ich übe ja zusätzlich zu meinem 400 Eurojob eine Übungsleitertätigkeit aus, bei der ich ja im Monat zusätzlich zu den ca. 350 Euro (aus dem 400 Eurojob) noch ca. 170 Euro (als Aufwandsentschädigung) enthalte. Nachdem das ja aber eine Aufwandsentschädigung und kein Lohn ist, ist dieses zusätzlich als Aufwandsentschädigung verdiente Geld bis 2100 Euro Steuerfrei, oder? Und ich muss dafür ja auch keine Steuererklärung machen!?

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Verbesserung:

Ich habe natürlich letztes Jahr (2009) einmalig die 400 Euro Grenze überschritten, nicht wie oben geschrieben dieses Jahr.

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Jetzt habe ich gerade beim Anschauen der Rechnung gesehen, dass mein Optiker unten auf der Rechnung noch den Satz angefügt hat:

"Fassung nicht reparabel"

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Jaja, die Brille hab ich ja schon wieder und es wurde ja auch nur das Gestell ausgetauscht, die Gläser sind die alten. Mir geht es jetzt darum, ob die Versicherung mir auch wirklich das neue Gestell komplett ersetzt oder wenn sie, z.B. das kaputte Gestell haben wollen und rausfinden, dass man es eben auch für 98 Euro hätte reparieren können, mir nur diesen Betrag ersetzt oder vielleicht sogar gar nichts, weil sie mir vorwerfen, dass ich die billigste Variante hätte nehmen sollen und nachdem ich die ja nicht genommen habe sie gar nichts zahlen. Außerdem frage ich mich, nachdem ich jetzt so in ein paar Foren rumgesucht habe, ob mir die Versicherung nicht sogar im schlimmsten Fall Versicherungsbetrug vorwerfen könnte, wenn ich von ihr den Preis für ein neues Gestell fordern würde, obwohl das ganze ja auch billiger gegangen wäre?

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