Antwort
Ich fürchte, dass du da beim Ginanzamt auf Granit beißen wirst, weil es ohne die berufliche Notwendigkeit, dem Sprachkurs nachzugehen, eigentlich nur dein Privatvergnügen ist. Erst wenn dein Arbeitgeber die den Kurs aufdrücken würdest, könntest du auf eine Anerkennung bei der Steuer setzen