Abgemeldet in Deutschland / Kauf einer Eigentumswohnung in Deutschland / Vermietung an Arbeitgeber

Hallo liebes Forum,

zunächst einmal zu meiner Situation:

1.) Ich bin in Deutschland abgemeldet und lebe dauerhaft und mit meinem "Lebensmittelpunkt" in Shanghai. 2.) Ich halte mich im Jahr maximal 4 mal in Deutschland auf und dann nie pro Aufenthalt länger als 8 - 10 Tage. Von diesen 8 - 10 Tagen bin ich zum Arbeiten in Deutschland, bzw. befinde mich im Urlaub in Europa und reise in Europa rum 3.) Wenn ich in Europa bin, dann schlafe ich in Hotels oder bei Bekannten. Möbel, Zahnbürste usw. habe ich in Deutschland nicht mehr 4.) Ich bin laut momentanem Status vom Finanzamt als "beschränkt" steuerpflichtig eingestuft

Problematik: Ich möchte in Deutschland eine Eigentumswohnung kaufen. Anschließend möchte ich diese Wohnung an den Arbeitgeber bei dem ich in China angestellt bin vermieten. Dort sollen die Angestellten Chinesen, welche ab und zu nach D reisen leben, als auch ich ab und an. Ich sehe hier folgende Vorteile: 1.) Die neue Eigentumswohnung ist vermietet und das deutsche Finanzamt sieht mich nicht mit einem "Wohnsitz" in Deutschland 2.) Die Wohnung kann ich relativ günstig vermieten, da sie kaum besucht wird ( in der Summe ggf. 30 Tage im Jahr besetzt ) und somit fallen nicht viele Steuern auf die Wohnung an 3.) Die Wohnung ist als Geldanalge vorhanden und wird kaum verlebt, da sie nur rund 30 Tage im jahr besucht wird

Aber wäre das so legal im Sinne das ich "beschränkt" Steuerpflichtig bleibe, oder wird das Finanzamt dies nicht akzeptieren, da ich es an meinen Arbeitgeber vermiete, und der mich als auch andere Angestellte wiederum im Jahr ab und an dort leben lässt, da ich wirklich dort in der Gegend auf Geschäftsreise bin. Letzt endlich würde der chinesische Arbeitgeber Geld sparen, denn wenn die Mitarbeiter in D wären, dann müsste er teuer für die Hotelzimmer zahlen.

Vielen dank für eure Kommentare

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Noch weitere Infos und es ist hier wirklich speziell:

1.) Ich könnte eine Wohnung in Deutschland kaufen. In dieser würde ich ja sagen wir mal 15 Tage im Jahr in Deutschland leben ( ich alleine, wie in einem Hotel )

Die Wohnung würde aber wie zuvor erklärt an meinen Arbeitgeber in China vermietet und der bietet mir diese wiederum als Bliebe an, während ich die 15 Tage in Deutschland bin.

An ca. 30 weitern Tagen würden chinesische Kollegen von mir dort schlafen. Dann aber nicht wie in einem Hotel. Kein Frühstück, kein Service. Sondern Schlüsselübergabe, Einzug, Bett selber beziehen, Bett abziehen in die Wäscherei bringen und tagsüber und Abends selbst versorgen. Dies ist für mich kein Problem und für die chinesischen Kollegen ist es normal. Wenn man hier als Deutscher nach China in ein Hotelappartment geht, ist es ja nichts anderes. Der Vorteile wäre aber halt das ich mein Geld angelegt hätte, ich könnte dort wohnen und verlebt würde es auch nicht, da kaum jemand da ist. Die Nebenkosten nehme ich in Kauf, da sie duch Miteinnahmen ( in etwa 500 EUR warm ) durch den Mieter gedeckt würden. Ich könnte also von den EUR 500 nach entsprechend GEZ, Warmwasser, Strom und so weiter vor der Steuer als Kosten abziehen und hätte dann nur noch in etwas EUR 300 in D pro Monat zu versteuern.

Es geht mir primär darum Eigentum zu kaufen, was mich aber dann gegenüber dem Finanzamt nicht als "in Deutschland lebend" definiert. Ob die Anlage Sinn macht oder nicht stehe auf einem anderen Blatt.

Als im Ausland lebender Deutscher ist es recht schwer Geld zu investieren. Das ist ja das Problem. Man verdient es, aber kann es nirgends in Deutschland parken, da man dann wieder als in "Deutschland lebend" definiert wird.

In China möchte ich nichts kaufen, da ich eine Spekulationsbalse sehe, aber das hat ja hiermit an sich jetzt nichts zu tun.

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