Den Wasserschaden, und die dadurch weiter enstandenen Schäden an tapete und Laminat muss vom Vermieter beseiteigt werden, nicht auf Kosten des Mieters. Es ist ja kein verschulden des Mieters gewesen.

...zur Antwort

Naja, der Vermieter ist der Meinung, es kämen immense Kosten auf ihn zu. Ich soll diese Kosten übernehmen, und mein Gewerbe auflösen, Zeit bis zum 01.07. habe ich bekommen, also keine 2 Wochen.

...zur Antwort