Zu hohe Mietschulden auf Grund fallscher m² Angabe im Mietvertrag ????

Wir221064|vor einer Stunde

Hallo,so es geht um folgendes,wir Wohnten 2,5 Jahre in einem Haus,welches mit 230m² im Mietvertrag angegeben war,dafür zahlten wir eine Kaltmiete von 1050€ und 150€ Nebenkosten.Am Anfang des Jahres konnten wir aus Wirtschaftlichen Gründen die Miete nicht zahlen,es kam zur androhung von Zwangsräumung welche wir aber umgangen sind weil wir ein neues Zuhause gefunden haben.Es gin vor einer Woche zu Gericht um unsere Mietschulden,wir haben Mietschulden in höhe von 5600€ anerkannt vor gericht,welche noch 1150€ Mietkaution beinhaltet weil wir damals bei einzug 2000€ Kaution bezahlt haben.So, nun wurde unser Vermieter vor 9Monaten zwangsenteignet und das Haus unter Zwangsverwaltung gestellt durch einen Rechtsanwalt und nun haben wir im Internet die Expose zu diesem Objekt gefunden und Erstaunliches festgestellt:Es wird mit einer Wohnfläche von 120m² zur Versteigerung gestellt.In unserem Mietvertrag ist das Haus mit 230m² Wohnfläche angegeben, wir haben uns immer gedacht das es nicht sein konnte aber das diese Abweichung so groß ist hätten wir nicht gedacht da wir uns keinen Gutachter leisten konnten hatten wir es so belassen.Aber nun auf Grund unserer Mietschuld bei dem Zwangsverwalter/Bank denken wir das auch dieser für diesen Vertrag seine Bindung hat oder sehen wir das fallsch.Können wir da jetzt noch was einklagen sprich machen um unsere Kosten,sprich zuviel gezahlte miete zurück fordern bzw.von der Mietschuld ab ziehen lassen, wir haben in kürze einen Termin mit dem Aanwalt/zwangsverwalter um uns auf den Abtrag zu einigen für die Mietschuld.Wir wären sehr Dankbar wenn uns da jemand was sagen könnte zu.Da bei unserem ehemaligen Vermieter nichts mehr zu holen ist,könnte doch nun die Bank/Zwangverwalter somindestens für die letzten 9 Monate herangezogen werden oder? denn es geht hier um 110m² weniger die wir nie hatten und das ist ein haufen Geld sind wir der meinung.

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Doch, wir hatten einen Zollstock,und haben mal versucht es nach zu messen,aber es ist alles sehr verwinkelt und haben leider abgebrochen, es geht da drum das der Spitzboden nicht als Wohnfläche gilt sagte mir soeben der Gutachter bei einem Anruf bei ihm.Zum weiteren war der ehemalige Vermieter ein, Schläger der sellbst unsere Vormieter sehr bedroht hat wie uns,bzw.meine Frau,es gab eine einstweilige vefügungen etc....es war die Hölle dort zu wohnen und wir wollten nur unsere ruhe haben und nicht noch mehr probleme mit dem vermieter,dann kam das problem mit dem arbeitgeber der nicht so zahlt wie er sollte,daher die mietschulden, wir haben ja die mietschulden in dem sinne ja anerkannt aber wenn nun das haus nur 120m² wohnfläche hat, würde doch jeder andere das gleiche versuchen oder nicht?wirkonnten uns den sachverständigen nicht leisten, war sehr dumm, aber geschehen. Aber nun geht es doch um:Willenserklärung auf Abschluss des Vergleiches anfechten wegen arglistiger Täuschung und Inhalts- und Erklärungsirrtums,habe mal einen Anwalt angerufen, dieser sagte mir das ich prüfen muss ob es kein druckfehler sei im Expose , und getan, es ist kein druckfehler im Expose, es sind 120m² Wohnfläche

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