Doch, wir hatten einen Zollstock,und haben mal versucht es nach zu messen,aber es ist alles sehr verwinkelt und haben leider abgebrochen, es geht da drum das der Spitzboden nicht als Wohnfläche gilt sagte mir soeben der Gutachter bei einem Anruf bei ihm.Zum weiteren war der ehemalige Vermieter ein, Schläger der sellbst unsere Vormieter sehr bedroht hat wie uns,bzw.meine Frau,es gab eine einstweilige vefügungen etc....es war die Hölle dort zu wohnen und wir wollten nur unsere ruhe haben und nicht noch mehr probleme mit dem vermieter,dann kam das problem mit dem arbeitgeber der nicht so zahlt wie er sollte,daher die mietschulden, wir haben ja die mietschulden in dem sinne ja anerkannt aber wenn nun das haus nur 120m² wohnfläche hat, würde doch jeder andere das gleiche versuchen oder nicht?wirkonnten uns den sachverständigen nicht leisten, war sehr dumm, aber geschehen. Aber nun geht es doch um:Willenserklärung auf Abschluss des Vergleiches anfechten wegen arglistiger Täuschung und Inhalts- und Erklärungsirrtums,habe mal einen Anwalt angerufen, dieser sagte mir das ich prüfen muss ob es kein druckfehler sei im Expose , und getan, es ist kein druckfehler im Expose, es sind 120m² Wohnfläche
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