Antwort
muss ich wegen evtl. Scheidung wissen die Überschussanteile und Auszahlbetrag sind mir vom Auszahlungsjahr bekannt. Doch für Vermögensausgleich ist doch immer der Rückkaufswert zu Beginn und Ende der Ehe Voraussetzung. Und darüber habe ich keine Unterlagen. Dachte, es gibt evtl. eine Berechnungsformel hierfür.