Der Ersteher hat ein Sonderkündigungsrecht nach der Zwangsver.
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Der Ersteigerer übernimmt nicht die alten Grundschulden, denn er ersteigert es und damit bleiben die alten Rechte nicht mehr bestehen.
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Jeder der 10 % des Verkehrswertes mittels Bankscheck nachweisenkann.Probleme kann es bei engen Familienangehörigen geben, da die Banken in diesem Fall, manchmal etwas merkwürdig reagieren.