Nein. Es gab kein Testament. Wer denkt mit Anfang 30 an Testamente. Ich lese von Erbengemeinschaft Auseinandersetzungen, muss wirklich alles über Notar und Gericht laufen, was mit sehr hohen Kosten verbunden ist.

Ich habe bereits gesagt, es gab nichts außer Schulden zu vererben. Diese habe ich übernommen - gab auch keine andere Alternative.

Hierfür wurden auch die Erklärungen für die Übernahme an Zahlungsverpflichtungen für meine Kinder für die finanzierende Institute abgegeben. Erbgemeinschaftsauseinandersetzung sorgt dafür, dass jeder Erbe den geerbten Anteil erhält. Damit haben alle Erben auch Schuldverpflichtungen, die mit Guthaben verrechnet werden werden.

Selbst bei jetzigem Verkauf, wird für das Haus weniger erzielen, als ich nach dem Erbfalleintritt bezahlt und noch zu bezahlen habe.

von damals vom Amtsgericht (das widerspricht Ihrer These):

"Ihre Eintragung als Alleineigentümer wäre nur nach entsprechender Erbauseinandersetzung oder Erbteilungsübertragung möglich."

Das Problem, dass diese Auseinandersetzung bis zu 4000Euro oben drauf kostet

(Gutachten, Notar, Gericht). Natürlich wird diese Summe unter allen Erben aufgeteilt.

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