Welche Mittel und Aussichten habe ich, um Mietschulden von einer ehemaligen WG-Mitbewohnerin bei mir einzutreiben?

Hallo,

Ich habe bis zum 31. Dezember 2014 in einer WG gewohnt. Meine damalige Mitbewohnerin, welche im August in die WG eingezogen war, erwies sich als stark inliquid. Da ich immer stellvertretend für die WG die Miete an den Vermieter überwies und wir schonmal wegen Unpünktlichkeiten ermahnt wurden, habe ich, als die Miete im Sept. fällig war, den üblichen (vollen) Betrag überwiesen, obwohl sie mir Ihren Anteil noch nicht übergeben hatte. Ich habe ihr dies mitgeteilt und Sie gefragt, wann Sie mir Ihren Anteil geben könnte. Daraufhin teilte sie mir mit, dass sie dies erst könne, wenn sie das Kindergeld von Ihrer Mutter sowie die Kaution von Ihrer letzten Wohnung bekommt. Im Oktober passierte das gleiche nur mit dem Unterschied, dass sie mir die Hälfte geben konnte. Damit schuldete sie mir also (bis heute) das 1,5-fache ihres Mietanteils.

Seit ich ihr vor ein paar Monaten ihr in einem sms-Gespräch sie gebeten habe, bald die Schulden zu begleichen, verweigert sie jeden Kontakt. Sie antwortet nicht mehr auf Sms, Facebooknachrichten oder Emails. Anrufe werden weggedrückt. Ein mal habe ich Sie mit unterdrückter Rufnummer erreichen können. Da wurde ich aber sehr unfreundlich abgewimmelt. ich dabei mich über meine rechtlichen Möglichkeiten und Aussichten zu informieren. Ich könnte folgendes einem Richter vorlegen:

  • Unterlagen, aus denen unser Mietvertragsverhältnis zum Vermieter (alle Hauptmieter) hervorgeht.
  • Nachweise über die laufenden Kosten (Mietvertrag, Strom/Gas-Verträge, Kontoauszüge).
  • Kontoauszüge, aus denen hervorgeht, dass Ihre Vorgängerin (auch nachweisbar) den gleichen Betrag mir jeden Monat überwiesen hat.
  • Facebooknachrichtenverlauf, in dem wir über ihre Schulden diskutiert haben (aus dem auch der Betrag hervorgeht).
  • den SMS-Nachrichtenverlauf von vor wenigen Monaten, in dem wir ebenfalls kurz über die Schulden gesprochen haben. Ich hätte auch noch ein Gespräch, das ich kurz vor meinem Auszug aufgezeichnet habe, in dem wir über die Schulden gesprochen haben. Aber inzwischen meine ich zu wissen, dass dies nicht rechtlich verwendet werden kann.

meine Fragen wären nun:

1.) Könnte ich im Falle eines Prozesses den Sachverhalt ausreichend belegen?

2.) Wie würden meine Aussichten ausehen, wenn sie vor Gericht einfach behaupten würde, dass Sie mir das Geld bereits gegeben hat (in Bargeld) oder sich sogar ein falsches Alibi besorgt?

3.) Wie hoch wären die Kosten für einen Prozess, welche ich auszulegen hätte?

4.) Um Ihre neue Anschrift (sie wohnt auch nicht mehr in der WG) herauszufinden, müsste ich erstmal eine Melderegisterauskunft beim Einwohnermeldeamt für etwa 20 Euro beantragen, richtig?

5.) Wäre ein Anwalt sehr ratsam (würde ich gerne meiden um die Investitionskosten nicht noch weiter zu erhöhen).

6.) Wäre der Titel überhaupt etwas Wert?

7.) Wann tritt eine Verjährung der Angelegenheit ein?

Ich bin sehr dankbar für jeden Rat den Ihr/Sie mir geben könnt(en). Vielen Dank!

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Achso, das ganze hängt natürlich auch davon ab, wieviel Macht ein Gerichtsvollzieher eigentlich in Deutschland hat

Kontopfändung darf er glaube ich erst ab einem Einkommen von 1100€, richtig?

muss er seine Besuche eigentlich ankündigen (Schuldner könnten dann ja Wertsachen beiseiteschaffen)?

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