Antwort
Die moralische Frage stellt sich überhaupt nicht.
Die Finanzverwaltung hatte auch keine Bedenken, Sonderprüfungen vorzunehmen und daraus sechsstellige Steuerforderungen herzuleiten. Und bitte nicht unterstellen, das es wohl berechtigte Forderungen seien.
Das sind sie nicht !
Überhaupt welche "moralische" Frage stellt sich bei den immensen Mehrausgaben für "BER", Bürgschaften für notleidende EU Länder usw.
Und welche moralische Frage stellt sich, wenn eine Stadtverwaltung Werklohnforderungen um 2500,- EUR mit fadenscheinigen Begründungen kürzt ?
Null moralische Bedenken !