Kann man Tunnelgebühren in der Steuererklärung geltend machen? Wenn ja, wie?
Ich habe bei der Steuererklärung aufgrund Fahrzeitverlängerung (massive Baustellenarbeiten) die Mehrkilometer (von 22 km auf 41 km) geltend gemacht. Der Sachverhalt wurde akzeptiert, jedoch wurde eine kürzere Strecke (23km) durch das Finanzamt festgelegt. Diese ist aber durch Mautgebühren (eine Tunneldurchfahrt 3,10€) viel teurer für mich. Auf Rückfrage wurde mir mitgeteilt, dass der kürzeste Weg zu nehmen ist und Tunnelgebühren mit der Kilometerpauschale abgegolten sind. Ist diese Aussage richtig oder besteht eine Möglichkeit ? Vielleicht wegen der Unverhältnismäßigkeit zwischen der Fahrstrecke von 23km und den Tunnelgebühren von 3,10€?