OK, vielen Dank für Eure zahlreichen Antworten und Kommentare!

Ich versuche zusammenzufassen für das bestmögliche Vorgehen in unserer Situation:

1. Mein altes 1-Zimmer-Apartment wäre ein sogenanntes außerhäusliches Arbeitszimmer, und damit keine Gewerbefläche in diesem Sinne die eine separate Nutzungserlaubnis/Beantragung benötigen würde (denn ich bin Angestellte im Außendienst und nutze das Arbeitszimmer nur für meine Büroarbeit). Meine Vermieterin sollte dieser Nutzung als Arbeitszimmer dennoch zustimmen (hat sie bereits getan). Soweit korrekt?

2. Ich melde Erstwohnsitz in der Wohnung meines Mannes an (der dort bereits auf Erstwohnsitz gemeldet ist). Wie muss ich mein altes Apartment melden? Muss man ein außerhäusliches Arbeitszimmer irgendwie anmelden bei der Gemeinde?

3. Ich erfülle als Außendienst Home Office ohne Arbeitsplatz beim Arbeitgeber die Voraussetzungen für den steuerlichen Abzug der Kosten des außerhäuslichen Arbeitszimmers. Korrekt?

Vielen Dank und allen einen guten Rutsch!

Suey

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