Hallo zusammen,
ich hatte ab Mitte 2019 für zwei Arbeitgeber gearbeitet (je 50% Teilzeit). Da die Entfernung von meinem Wohnort zum 2. AG mit 257 km recht weit ist, habe ich dort jeweils nur 2 Tage vor Ort gearbeitet und den Rest der Zeit im Homeoffice. Übernachtet habe ich zwischen den beiden Tagen bei meinen Eltern, die jedoch vom 2. AG auch 87 km entfernt wohnen. Kann ich nun irgendwie diese 87 km auch in der Pendlerpauschale geltend machen oder nur die 1. Anfahrt zwischen Wohnort und 2. AG?
Außerdem kann ich in meiner Steuersoftware die Arbeitstage je AG nur Wochenweise angeben (also 2,5 Tage pro Woche für AG 1 und 2,5 Tage/Woche für AG 2). Tatsächlich habe ich jedoch in 2-Wochen Blöcken abgewechselt (also 2 Wochen AG 1 am Stück + 2 Wochen AG 2 am Stück). Ist hier die Aufteilung grundsätzlich egal, sofern das Verhältnis im Monat gleich bleibt?
Vielen Dank und LG
Sascha