im schreiben des vermiters steht sehr geehrter herr .....

mit schreiben vom 29.11.09 hatte ich sie darauf hingewiesen dass bei einer weiteren fehlverhalten bzw. verstoß gegen die hausordnung eine kündigung des mietverhältnisses ausgesprochen wird

nachdemmir ein schreiben derhausverwaltung g... vom 29.04.2010 und der eheleute schmid vorligt in welcher berichtigt wird dass esin der nacht vom 26. auf 27.3.2010 zu erheblicher lärmbelästigungen beim feiern einer party gab seheich mich gezwungen meine ursprünglicheandrohung auf beendigung des mietverhältnisses umzusetzen . es kann nicht angehen dass miter des hauses diepolizei verständigenmüssen wenn ein telefongespräch des eigentümers und mieter schmid der sich wegen der ruhestörung bei ihnen beklagte nicht fruchtet ich hatte die berechtigte hoffnung dass sie sich in die hausgemeinschaft einfühlen zumindesten 6 mte. lang leider habe ich zuviel erwatet .es kann nicht angehen dass sei immer wieder festgelegte grenzen überschreiten

die wohnung wirt auf den 30.06.2010 gekündigt. wegen der wohnungsabnahme werde ich mit ihnen einen termin vereinbaren
das war es was er geschriben hat und ich hatte keine anruf von herrn schmid und die polizei war auch nicht da

...zur Antwort