Wenn du bei beiden Beschäftigungen zusammen nicht über 400€ kommst, dann zahlst du keine Sozialversicherungsbeiträge etc. Anderenfalls musst du bei einem der Jobs (vorzugsweise der mit den geringeren Einkünften) eine Lohnsteuerkarte abgeben und dir werden dementsprechend Sozialversicherungsbeiträge abgezogen...

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Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll. Bei dringenden Gründen ist ausnahmsweise eine angemessene kürzere Frist möglich (§16 BEEG)

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Für die Berechnung des Elterngeldes wird auf das Einkommen vor der Geburt abgestellt. Da es sich bei der Verlängerung auf "24" Monate um eine reine Zahlungsoption handelt, werden die Monate zwischen Elterngeldmonaten (12, nicht 24) in die Berechnung mit einbezogen, also bei dir würde ohne Einkommen in dieser Zeit dann der Grundbetrag von 300€ herauskommen. Beachte hierbei aber, dass du in den Elterngeldmonateb 13+ auch Einkommen ohne Anrechnung haben kannst, weil es ja wie geschrieben eine reine Zahlungsoption ist!

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Vielen Dank erstmal für die Antworten! Es handelt sich dann wohl in dieser Konstellation um eine nachträgliche Änderung der Kaufpreisfälligkeit. Wenn der Kaufpreis als erbracht gelten würde, wäre ja die Übertragung des Grundstücks erfolgt... Und ganz praktisch gesehen: Was kann nun einer der Käufer gegen diese unwirksame Nebenabrede machen? Wie erfolgt dann die Feststellung der Unwirksamkeit?

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