Die Frage ist, ob das Konto am 1.1.2012 schon ein P-Konto war und durch die Feiertage die Bestätigung erst am 1.1.2012 per Post im Briefkasten ankam oder ob das P-Konto genau zum 1.1.2012 aktiv wurde. Ist ersteres der Fall, muss die Bank das Geld zurück erstatten bzw. der Gläubiger. Ist aber zweiteres der Fall, dann kann man daran leider nix mehr ändern und das Geld ist weg. Denn die Veränderung muss man ja bis Ende 2011 vorgenommen haben, sonst ist es dann nicht mehr möglich. Das war die Theorie. Die Praxis sagt aber, dass bis zu einem Betrag von 1028,89 Euro garnichts gepfändet werden darf. Soziale Leistungen und Kindergeld sowieso nicht.
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Was ist es denn für ein Handwerk? Sowas wie das Bedrucken von Kugelschreibern, Feuerzeugen, Radiergummis, Schreibblöcken oder Schlüsselbändern und sowas kommt immer ganz gut. Das ist halt was, was die Menschen brauchen und immer im Umlauf ist und immer wieder benutzt wird. Je nachdem, was es für ein Gewerbe ist, wären auch Visitenkarten nicht verkehrt oder Zeitungsannoncen bzw. Flyer, die du in der Tageszeitung mit ausliefern lässt. Also wenn du willst, kann ich dir bei deiner Werbung helfen? Ich habe in dem Bereich meine Ausbildung gemacht und mich letztes Jahr mit Werbung und Gestaltung selbständig gemacht. Kannst ja mal auf meiner Seite schaun: www.speeddesign-badsulza.de